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Das Rechtsfahrgebot in Deutschland

Das Rechtsfahrgebot ist eine Grundregel für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die grundlegenden Regelungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr niedergeschrieben. Personen, die auf deutschen Straßen und Autobahnen mit dem Auto fahren möchten, sind verpflichtet, diese Vorschriften zu befolgen. Zu diesen generellen Regeln zählt auch das Rechtsfahrgebot.
Für viele Fahrer ist die Einhaltung des Rechtsfahrgebots eine intuitive Verhaltensweise, die nicht hinterfragt wird. Aus diesem Grund sorgt das Linksfahrgebot in Ländern wie Großbritannien und Australien bei Touristen häufig für Verwirrung. Auf den Straßen des europäischen Festlands gilt mit dem Auto einheitlich das Rechtsfahrgebot.
Im nachfolgenden Ratgeber finden Sie Antworten auf die Fragen: Warum ist das Rechtsfahrgebot festgeschrieben? Gibt es Ausnahmen zum Gebot? Und mit welchen Strafen ist laut Verkehrsrecht bei der Missachtung zu rechnen?
Bußgeldtabelle Rechtsfahrgebot
Beschreibung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Mit Gefährdung anderer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen... | ||
... bei Gegenverkehr | 80 € | 1 |
... beim Überhholtwerden | 80 € | 1 |
... bei Unübersichtlichtkeit | 80 € | 1 |
... in einer Kurve | 80 € | 1 |
... an einer Kuppe | 80 € | 1 |
... beim zu engen Linksabbiegen | 80 € | 1 |
... beim zu weiten Rechtsabbiegen | 80 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
Inhaltsverzeichnis
StVO: Das Rechtsfahrgebot
Festgehalten ist das Rechtsfahrgebot in der StVO unter § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Dort kann jeder nachlesen, dass die rechte Fahrbahn genutzt werden muss. Außerdem besagt das Gebot, dass Autofahrer möglichst weit rechts in der Spur fahren müssen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn eine gefährliche Situation vorliegt, wie zum Beispiel bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in der Kurve oder bei Unübersichtlichkeit.
Ziel der einheitlichen Fahrtrichtung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Straßen und Autobahnen. So werden durch das Gebot Zusammenstöße mit Verkehrsteilnehmern aus der entgegengesetzten Richtung vermieden und ein geordneter und gleichzeitig fließender Verkehr auf den Fahrstreifen gewährleistet.
Möchte Sie ein anderes Fahrzeug überholen, sollten Sie dabei mithelfen, dass der Überholvorgang schnell und sicher vollzogen wird. Indem Sie möglichst weit rechts fahren, tragen Sie dazu bei. Wichtig ist dies auch wenn Lkw überholen.
Ausnahmen laut Straßenverkehrsordnung

Rechtsfahrgebot: Auf der Autobahn gilt für das Gebot eine Ausnahme.
Das Verkehrsrecht sieht für das Rechtsfahrgebot aber auch Ausnahmen vor. Diese sind in § 7 der StVO vermerkt und finden nur Anwendung, wenn der Fahrstreifen und die Dichte vom Verkehr dies zulassen. Außerdem dürfen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer durch Ihr Fahrverhalten nicht behindern oder gefährden.
Eine solche Ausnahme gilt für das Rechtsfahrgebot in der Stadt. So darf ein Auto, trotz Rechtsfahrgebot, innerorts den Fahrstreifen frei wählen, wenn die Fahrbahn mehrere Streifen für eine Richtung aufweist. Zweck dieser Ausnahme vom Gebot ist die Vermeidung von Staus in städtischen Gebieten. Da dieses Vorrecht aber nur für Pkw gilt, müssen sich Lkw auch innerorts rechts halten.
Ein Sonderfall liegt auch beim Rechtsfahrgebot auf der Autobahn vor. Nach der StVO ist es zulässig „von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“. Durch diese Formulierung ist es bei einer dreispurigen Fahrbahn also möglich, auch die mittlere Spur von Autobahnen zu nutzen. Somit ist es möglich, den häufigen Wechsel der Spur durch das Überholen zu vermeiden.
Welche Strafe ist beim Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot zu erwarten?
Wird von Autofahrern das Rechtsfahrgebot missachtet, sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen in Form von Bußgeld und Punkten in Flensburg vor. Kommt es durch die Missachtung des Gebots zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, ist ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg zu erwarten.
Ist sogar ein Unfall die Folge, werden ein Punkt und 100 Euro als Bußgeld beim Rechtsfahrgebot fällig. Ein Fahrverbot ist bei der Missachtung des Gebots generell nicht zu erwarten. Beim Rechtsfahrgebot findet keine Unterscheidung statt, ob die Missachtung innerorts oder außerorts begangen wurde.
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