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Nicht nur Autofahrer können von der Polizei kontrolliert werden. Auch mit dem Fahrrad können die Beamten Sie anhalten. Dazu benötigen die Polizeibeamten keinen konkreten Verdacht. Grundsätzlich müssen sich Radfahrer auch an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Tun sie dies nicht, kann ein Bußgeld drohen.
Wenn die Polizei Ihr Fahrrad kontrolliert, gilt es einiges zu beachten. Sie sollten in jedem Fall zunächst ruhig bleiben. Auch wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, müssen Sie diese nicht zugeben. Wenn die Polizei Fahrräder kontrolliert, können diese unter besonderen Umständen auch stillgelegt werden. Beispielsweise wenn Sie alkoholisiert fahren oder die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt wird. In diesen Fällen kann auch eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad drohen.
Es kann zudem auch vorkommen, dass Sie ein geklautes Fahrrad privat gekauft haben und die Polizei Sie deswegen anhält. Was können Sie in diesem Fall tun? Wie gehen Sie vor, damit Ihr eigenes Rad nicht gestohlen wird? Wo können Sie das Fahrrad registrieren? Bei der Polizei? Informationen dazu bekommen Sie im folgenden Ratgeber.
Bußgeldrechner: Wenn die Polizei das Fahrrad kontrolliert
Bußgeldkatalog: Wenn die Polizei das Fahrrad kontrolliert
Verstoß | Konsequenzen |
---|---|
Haltegebot des Polizeibeamten missachtet | 35 Euro |
Zeichen eines Polizeibeamten missachtet | 35 Euro |
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Polizeikontrolle beim Fahrrad
Grundsätzlich gelten auch auf dem Fahrrad die allgemeinen Vorgaben zur Verkehrskontrolle.
Die Beamten können unter anderem überprüfen, ob die Fahrradbeleuchtung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ab der Fahrradfahrer verkehrstauglich ist.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.
Bei einer Polizeikontrolle auf dem Fahrrad angehalten: Droht ein Bußgeld?
Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, dass Sie die Polizei auf dem Fahrrad anhält. Prinzipiell können die Beamten Sie allerdings auch ohne Grund aus dem Verkehr ziehen. Meistens geschieht dies, weil ein konkreter Verdacht für eine Ordnungswidrigkeit besteht.
So gilt in jedem Fall, dass Sie das Haltegebot eines Polizeibeamten befolgen müssen. Bei einer Missachtung kann ein Verwarngeld von 35 Euro drohen. Selbiges Verwarngeld droht, wenn Sie das Zeichen der Polizei nicht beachten und weiterradeln.
Diebstahl verhindern: Wie funktioniert die Fahrradcodierung bei der Polizei?
Was können Sie tun, wenn die Polizei Ihr Fahrrad als gestohlen deklariert? Wenn Sie privat ein Bike kaufen, kann es vorkommen, dass dieses von seinem rechtmäßigen Besitzer als gestohlen gemeldet wurde.
Um diese Situation zu verhindern, können Sie Ihr Fahrrad mit Rahmennummer bei der Polizei registrieren. Bei einer Fahrradregistrierung wird der Code in den Rahmen des Bikes eingraviert.
Die Polizei nimmt die Registrierungen in sämtlichen deutschen Städten mit vorheriger telefonischer Anmeldung vor. Wenn die Polizei Ihr Fahrrad codieren soll, müssen Sie Angaben zu Ihrem Drahtesel und Ihren Personendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort) machen. Diese werden in einem Verzeichnis der Polizei gespeichert. Sollte Ihr Fahrrad anschließend gestohlen werden, kann es beim Auffinden schneller zugeordnet werden.
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