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Mit dem Firmenwagen geblitzt? Das ist zu tun

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie Sie mit einem Strafzettel beim Firmenwagen umgehen müssen

Wer mit dem Firmenwagen geblitzt oder kontrolliert wird, muss in der Regel das Bußgeld selbst zahlen
Wer mit dem Firmenwagen geblitzt oder kontrolliert wird, muss in der Regel das Bußgeld selbst zahlen

In vielen großen Unternehmen dürfen die Mitarbeiter mit einem Firmenwagen fahren. Dieser Vorteil birgt aber auch ein Risiko. Denn wer mit dem Firmenwagen geblitzt wird und mehr km/h auf dem Tacho hat, als tatsächlich erlaubt ist, muss auch das Bußgeld zahlen. Oder ist dann der Chef in der Pflicht?

Mit dem Firmenwagen unterwegs zu sein, bringt gewisse Vorzüge. Das eigene Auto kann getrost stehen bleiben und in der Regel besitzt das Unternehmen eine Tankkarte, weshalb der Sprit auch nicht vom Mitarbeiter bezahlt werden muss. Doch was passiert im Falle eines Knöllchens am Firmenwagen?

FAQ: Mit dem Firmenwagen geblitzt

Mit dem Firmenwagen geblitzt – Wer muss zahlen?

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, weshalb der jeweilige Fahrer in der Regel die Konsequenzen bspw. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu tragen hat.

Wer bekommt den Anhörungsbogen?

Firmenwagen sind meist auf den Chef eines Unternehmens zugelassen. Dieser bekommt dann den Anhörungsbogen und muss den Fahrer nennen.

Und wenn der Fahrer nicht genannt wird?

Sollte der Chef nicht angeben können oder wollen, wer den Firmenwagen zum Tatzeitpunkt genutzt hat, kann die Behörde eine Fahrtenbuchauflage anordnen.

Kurz & Knapp im Video: Geblitzt mit dem Firmenwagen – die Folgen

Mit dem Firmenwagen geblitzt – wer zahlt? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!
Mit dem Firmenwagen geblitzt – wer zahlt? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

Mit dem Dienstwagen geblitzt: So läuft es ab

In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung; das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der Fahrer die Haftung übernehmen muss, also auch die Bußgelder zahlt. In der Regel ist der Fahrer auch der Halter, aber der Firmenwagen gehört zum Eigentum des Unternehmens. Wer zahlt also, wenn ein Mitarbeiter mit dem Firmenwagen geblitzt wird?

Die Bußgeldbehörde verschickt den Bußgeldbescheid an den Halter des Wagens; das bedeutet, dass das Unternehmen, also der Chef oder das Sekretariat, den Brief zuerst erhält. In der Regel macht die Firma dann den Fahrer ausfindig und übergibt den Bescheid an ihn. Ist kein Foto vorhanden, kann dieses angefordert werden. Die Behörde hat in der Regel drei Monate Zeit, um den Anhörungsbogen bzw. den Bußgeldbescheid zu verschicken. Ansonsten gilt er als verjährt.

Geblitzt mit dem Firmenwagen: Anhörungsbogen zugeschickt?

Oftmals erreicht das Unternehmen vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen. Dieser dient der Behörde als Aussage, wer gefahren ist. Damit kann die entsprechende Behörde den Bußgeldbescheid direkt an den Fahrer adressieren.

Wurden Sie also geblitzt mit dem Firmenwagen, kann es sein, dass Ihr Chef den Anhörungsbogen an Sie weiterleitet oder Ihnen Bescheid gibt, dass er das Schreiben ausgefüllt an die Behörde zurückschickt.

Der Arbeitgeber darf die Aussage im Falle eines Zeugenfragebogens nicht verweigern. Er muss laut deutschem Recht antworten, da er in der Regel nicht verwandt oder verschwägert mit Ihnen ist.

Gibt der Arbeitgeber keinen Fahrer an und kooperiert nicht mit der zuständigen Behörde, kann diese dem Unternehmen eine Fahrtenbuchauflage auferlegen. Das bedeutet, dass das Unternehmen ein Fahrtenbuch führen muss, welches alle Fahrer auflistet, die mit diesem Wagen unterwegs sind.

Führt das Unternehmen das Fahrtenbuch nicht regelmäßig, können hohe Bußgelder warten. Die Behörde ist nämlich befugt, in unregelmäßigen Abständen das Fahrtenbuch zu kontrollieren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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25 Kommentare

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  1. Cayan
    Am 5. April 2024 um 21:05

    Hallo ich benutze ein firmenwagen mit der 1% Steuerreglung. Meine Schwester wurde mit meinen firmenwagen leider für 8 kmh zu viel geblitzt. Bekomme ich dafür eine Konsequenz vom AG da ich das firmenfahrzeug meiner schwester gegeben habe ?

  2. Baldric
    Am 19. Juni 2023 um 20:45

    Hallo,
    habe heute erfahren das ich mit einem Firmenfahrzeug vor 6 Monaten geblitzt wurde, dies wurde mir weder mitgeteil noch in irgendeiner Form kommuniziert. Mein Arbeitgeber will mir nun irgenwelche angefallen Mahngebühren vom Lohn abziehen. Finde das Prinzipiell nicht richtig, da ich heute das erste mal davon Erfahren hab. Einen Bescheid, bzw. ein Schreiben habe ich nie gesehen, bzw. bekommen. Wäre es mir kommuniziert worden, wären ja schließlich auch keine Mahngebühren angefallen.

  3. Tizi8244
    Am 22. Januar 2023 um 6:17

    Hallo zusammen
    Ich wurde geblitz am 13.11.22, wir haben heute den 22.01.23 ich weis das der Chef den Anhörungsbogen auf den Tisch hatt …..Ich geh davon aus das der er den Anhörungsbogen brav ausfüllen wird und zurückschicken wird mit mein Angaben.
    kann mir jemand sagen was auf mich zukommt ???
    Und hab ich eine möglichkeit irrgend wie mich zu retten.???

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Philipp
    Am 28. Mai 2019 um 11:06

    Hallo,
    darf der Arbeitgeber meine Daten ohne meine Einwilligung an die Bußgeldstelle weitergeben. Da meines Wissens, Durch die Datenschutzgrundverordnung, die Daten nur mit meiner Einverständniserklärung an dritte weitergegeben werden dürfen. Oder liege ich da falsch?
    Grüße

  5. Daniel
    Am 1. März 2019 um 11:10

    Hallo,

    meine Firma hat mir heute am 01.03.19 zwei Bußgeldbescheide vorgelegt und bittet mich darum diese zu bezahlen.
    Allerdings ist der eine Bescheid vom 21.08.2017 und der andere vom 11.12.2018.
    Über beide Bilder wurde ich vorher nicht informiert und wurden von der Firma bezahlt, dürfen Sie mir diese nun noch in Rechnung stellen, da ich ja keine Möglichkeit hatte mich in den Fristen dazu zu äußern?
    Vielen Dank im voraus.

  6. Barbara
    Am 21. Januar 2019 um 12:08

    Hallo, mein holländischer Chef (wohnt auch dort) ist mit seinem deutschen Dienstwagen in D geblitzt worden. Als Firma haben wir die Zeugen Anhörung bekommen. Wenn er jetzt als Fahrzeugführer aufgeführt wird, bekommt er dann den BGB in die NL geschickt? Bekommt er dann auch irgendwo (D und/oder NL) eine Punkt und würde dieser dann ggf. in die holländische Variante in ‘Flensburg’ aufgenommen? LG und vielen Dank. Barbara

  7. Janina
    Am 22. November 2018 um 7:52

    Hallo, mein Chef hat einen anhorungsbogen erhalten. Ich bin gefahren, ich bin aber sicher dass auf den Bildern nicht eindeutig erkennbar ist, dass unser Auto das war, welches zu schnell war. Somit will ich mehr Bilder anfordern. Kann ich das erst, wenn ich den Bußgeldbescheid bekomme und müssen wir somit vorher meine Daten angeben?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 18:05

      Hallo Janina,

      wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchten, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Einspruch können Sie grundsätzlich erst gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Em
    Am 15. November 2018 um 18:57

    Wenn man in einem Firmenwagen geblitzt wurde, indem sich kein fahrtenbuch befindet und man steckt noch in der Probezeit, welche Folgen hat das? Und muss man dann, wenn man über 20 km/h drauf hatte, in das aufbauseminaf ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:23

      Hallo Em,

      da in Deutschland Fahrerhaftung herrscht, sind die Konsequenzen im Firmenwagen normalerweise keine anderen als im Privatwagen. Bei mind. 21 km/h “drüber” erfolgt daher i. d. R. die Probezeitverlängerung sowie die Auflage, ein Aufbauseminar zu besuchen plus die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Albert
    Am 11. Oktober 2018 um 6:05

    Hallo,
    ich fahre einen Dienstwagen, würde jedoch die Strafzettel gerne an meine Privatadresse bekommen.
    Geht das?
    Wenn ja, was musisch veranlassen bzw. wie kann ich das ändern lassen?
    Mein Chef findet diese Idee sehr gut ;-).

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Albert

  10. Christopher B.
    Am 4. September 2018 um 18:22

    Folgender Fall:
    Die Aussage wird verweigert. Die Behörde ordnet das Fahrtenbuch an. Das Fahrzeug ist Eigentum der Firma (nicht geleast o.ä). Nach 1 Monat Fahrtenbuch führen veräußert die Firma das Fahrzeug.
    Was dann? Das wird bei uns genauso kommen. Wir haben bereits die Fahrtenbuchauflage, aber das Auto wird bald verkauft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 16:37

      Hallo Christopher,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Michael
    Am 12. Juli 2018 um 13:15

    Hallo,

    ich bin am Mittwoch, den 11. April mit meinem Firmenwagen geblitzt worden.

    Seitdem habe ich noch nichts, also weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bußgeldbescheid erhalten.

    Ist damit die Verjährung abgelaufen, order gibt es da Möglichkeiten für die Behörde den Bescheid doch noch zuzustellen?

    Gruß
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:40

      Hallo Michael,
      in der Regel tritt die Verjährung bei einen Bußgeldbescheid nach 3 Monaten ein. Allerdings können verschiedene Vorgänge in der Behörde zur Unterbrechung der Verjährung führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Hans S.
    Am 12. April 2018 um 18:15

    Hallo,
    Wenn man mit einem Dienstwagen geblitzt wurde und das Ordnungsamt das Foto nicht vorzeigen möchte, weil man den Fahrer nicht erkennt, muss man dann trotzdem die Schuld zugeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 12:06

      Hallo Hans,

      ist der Fahrzeugführer nicht sofort zu identifizieren, ordnet die zuständige Bußgeldstelle eine Fahrerermittlung an. Bleibt diese ergebnislos, bedeutet dies nicht, dass die Sache ausgestanden ist. Zwar wird das Bußgeldverfahren dann von der Behörde eingestellt, allerdings kann dem Halter auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Noel
    Am 6. April 2018 um 23:45

    Was ist, wenn der der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer verwandt/verschwägert ist? Darf er die Aussage im Falle eines Zeugenfragebogens dann verweigern?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 12:01

      Hallo Noel,

      ja, das ist möglich. Allerdings müssen Sie dann mit weiteren Schreiben oder eben einer Fahrtenbuchauflage rechnen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: https://www.bussgeldkatalog.org/zeugenfragebogen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Martin
    Am 20. März 2018 um 20:06

    Wenn man als Fahrer den Verstoß begangen hat, keine weiteren Angaben auf dem Anhörungsbogen außer die persönlichen Daten angibt, in der Folge einen Aufhebungsbescheid der Behörde erhält, hat sich dann das Verfahren für alle Beteiligten erledigt? Oder wird der Arbeitgeber erneut angegangen und versucht den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:06

      Hallo Martin,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt zur Beurteilung des Falls.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. W. Ralf
    Am 6. September 2017 um 9:06

    Darf ein Arbeitgeber wenn er die Fahrten Bücher durch schaut wer an den Tag des Verkehrs vergehen gefahren ist sich das bezahlen lassen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:58

      Hallo Ralf,

      der Arbeitgeber muss im Zeugenfragebogen angeben, welcher Fahrer der Verstoß begangen hat. Die Behörden wenden sich anschließen direkt an den Verkehrssünder – der Arbeitgeber ist ab diesen Moment nicht mehr involviert und muss entsprechend nichts bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Siegbert.K
        Am 27. Februar 2019 um 13:40

        Hallo,
        dies ist so nicht richtig.Ich habe gerade eben mit meinem Anwalt gesprochen,da ich mit dem Firmenbus mit 26 km/h zu schnell geblitzt wurde.Die Firma muss NICHT auf den Zeugenfragebogen antworten.Selbst wenn die Polizei mit dem Foto von mir in die Firma kommt,muss niemand der Polizei gegenüber eine Aussage machen.Dazu kann einen nur ein Gericht zwingen.Dies sollte natürlich mit dem Chef abgestimmt werden ob er diese Vorgehensweise Unterstützt.Wenn es gut läuft und man die 3 Monate Frist rumkriegt ist dies Verfallen.Im Schlimmsten Fall droht für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch.

        • Joanna
          Am 17. März 2022 um 22:33

          Haben sie einen Punkt bekommen bei 26kmh zu Schell?

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