Menü

Wann die Verjährung von einem Fahrverbot eintreten kann

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wichtiges zu Fahrverbot und Verjährung

Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.
Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.

In einem Bußgeldverfahren können die Hauptstrafen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verjähren, doch wie sieht das bei einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot aus? Gibt es für ein Fahrverbot eine Verjährung?

Ordnungswidrigkeiten können in Deutschland mit einem Bußgeld und Punkten oder mit einem Fahrverbot geahndet werden. Wurde der Fahrer geblitzt oder er hat eine Rote Ampel mit dem Auto überfahren, ist ein Bußgeldverfahren meist die zu erwartende Konsequenz. Die Verjährung der Taten und Bußgelder kann mitunter recht kompliziert zu klären sein.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wird eine Verjährung für ein Fahrverbot nicht aufgeführt. Auch im Straßenverkehrsgesetzt (StVG) wird auf die Verjährung für ein Fahrverbot nicht explizit eingegangen. Wie die Verjährung in diesem Fall umgesetzt wird und was zu beachten ist, soll im nachfolgenden Ratgeber betrachtet werden.

FAQ: Verjährung beim Fahrverbot

Kann ein Fahrverbot verjähren?

In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Nebenstrafe wie das Fahrverbot dann verjährt, wenn auch die Hauptsanktion verjährt ist. Bei Bußgeldern tritt eine Vollstreckungsverjährung in der Regel nach drei Jahren ein.

Gibt es gesetzlichen Regelung zur Verjährung beim Fahrverbot?

Nein, gesetzlich ist nicht bestimmt, wann ein Fahrverbot verjährt. So kann ein solches auch aufrecht erhalten werden, obwohl das Bußgeld verjährt ist.

Kann ein Anwalt hier helfen?

Sind sich Betroffene nicht sicher, ob das Fahrverbot der Verjährung unterliegt, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Was bedeutet Verjährung?

Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.
Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.

Laut Strafgesetzbuch (StGB) schließt eine Verjährung die Ahndung einer Tat aus. Hier muss jedoch zunächst zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterschieden werden. Die Verfolgungsverjährung tritt dann ein, wenn, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Tat nicht verfolgt wurde.

In der Regel beginnt diese Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Bußgeldbescheid eingegangen, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden. Somit kann auch eine Nebenstrafe, wie ein Fahrverbot von einem Monat oder auch für drei Monate, nicht mehr verhängt werden. Daher unterliegt das drohende Fahrverbot hier unter Umständen der Verjährung . Der Führerschein muss dann nicht abgegeben werden und der Kraftfahrer darf weiter fahren.

Bei einem Alkohol- oder Drogendelikt erfolgt die Verjährung grundsätzlich erst nach sechs Monaten.

Eine Straftat in Straßenverkehr verjährt frühestens nach drei Jahren.

Die Vollstreckungsverjährung betrifft die Strafe, die durch einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid ausgesprochen wurde, und verhindert die Vollstreckung dieser. Sie beginnt am Tag der Rechtskraft des Bescheids oder des Urteils.

Im § 34 OWiG heißt es hierzu:

(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,
2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Verjährung von einem Fahrverbot: In Deutschland wird das unterschiedlich gehandhabt

Die Verjährung von einem Fahrverbot wird im Gesetz nicht ausdrücklich benannt. Allgemein wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei Eintritt der Vollstreckungsverjährung für die Hauptstrafe auch die Nebenstrafe davon betroffen ist.

Ist also für ein Bußgeld die Vollstreckungsverjährung eingetreten, wird dies in der Regel auch für das Fahrverbot als Verjährung angesehen. Das Fahrverbot wurde nicht entsprechend abgeleistet, gilt jedoch weiterhin als Nebenstrafe und wird nicht einzeln verhängt. Wie zuvor beschrieben, ist es gesetzlich nicht geregelt, ob ein Fahrverbot unter die Vollstreckungsverjährung fällt oder nicht.

Aufgrund dieser Rechtslage kann das Fahrverbot durch die zuständige Vollstreckungsbehörde auch aufrechterhalten werden. Der Betroffene muss dann auch nach Ablauf der Verjährungsfrist für das Bußgeld seinen Führerschein abgeben. Hier ist der Beistand von einem Anwalt immer empfehlenswert. Dieser kann bewerten, ob für das Fahrverbot die Verjährungsfrist gültig ist und über das weitere Vorgehen informieren.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Wann die Verjährung von einem Fahrverbot eintreten kann
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

59 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Inga S
    Am 16. Dezember 2022 um 8:35

    Ich bin auf Anweisung meines TOM TOM in eine Straße eingefahren, die nur für Busse bestimmt war.
    Ich wurde geblitzt, bin nicht über die Ampel gefahren, sondern umgedreht und zurück.
    Was droht mir?

  2. R.Veith
    Am 30. Juli 2022 um 21:43

    Hallo zusammen,

    Ich habe meinen Führerschein vor etwa 7 oder 8 Jahren, also 2014 oder 2015 wegen Cannabiskonsum verloren. Bin jetzt seit 5 Jahren, durch bestandene MPU wieder im Besitz meines Führerscheins.
    Aber wie verhält es sich jetzt bei einer Verkehrskontrolle?Könnten die Polizisten dann herausfinden dass ich schonmal eine Drogenfahrt hatte nach so langer Zeit?Ab wann ist diese Drogenfahrt komplett raus aus deren Register?
    Danke

  3. Mohamad
    Am 27. April 2022 um 1:34

    Hallo zusammen

    Mir wird zweimal Fluchtfahrer vorgeworfen am 01.10.2019

    In 2021 hab den Führerschein dann zweimal abgegeben
    Einmal 2 Monate dann noch 3 Monate

    Jetzt hab eine Post vom Gericht bekommen wo drin steht die beide Geldstrafen werden auf eine Geldstrafe zurückgeführt

    Und das Fahrverbot bleibt aufrechterhalten obwohl ich schon das Fahrverbot verbüßt hab seit 2021

    Also ich zahle das Geld regelmäßig im Raten

    Kann sein wenn ich jetzt das Geld aufeinmal überweisen mein Führerschein behalten

  4. A. Mohr
    Am 11. April 2022 um 16:31

    Hallo,
    ich bin im Januar diesen Jahres mit 50 kmh zu schnell gelasert worden. Aufgrund eines Btm-Eintrags hat die Polizei Vorort auf einen Drogentest bestanden. Dieser wurde per Blutabnahme im Krankenhaus durchgeführt. Ich habe in beiden Delikten bis her noch nichts von der Bußgeldstelle gehört. Jetzt zu meiner Frage, verjährt die Geschwindigkeit süberschreitung, trotz der vorgeworfenen Trunkenheitsfahrt nach 3 Monaten ?
    PS. Ich war nicht aktiv bekifft, dennoch wird der Drogentest positiv auf Cannibis ausfallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Mohr

  5. Thomas P.
    Am 7. April 2022 um 14:26

    Hallo,
    ich kenne eine Person, die trotz Fahrverbots PKW gefahren ist. Davon habe ich auch ein Beweisfoto. Diese Tat war bereits vor 9 Monaten. Ist die Tat verjährt oder kann das immernoch zur Anzeige gebracht werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2022 um 10:05

      Hallo Thomas P.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Daniel
    Am 26. Februar 2022 um 16:16

    Hallo wurde 2003 in Deutschland unter fahren von btm erwischt worden habe 3 Monate Führerschein Entzug gehabt mit 6 Monate Fahrverbot und eine Strafe von ca. 2700 Euro gezahlt von 2003 von2019 wurden bei polizeilichen kontrollen nichts gefunden oder erwähnt worden wegen btm also jahrelang ohne welche Probleme plötzlich im Jahr 2019 wurde ich bei einer polizeilichen kontrolle gefunden und habe gedacht das es verjährt ist das Verfahren wurde plötzlich eingestellt und die Anzeige fallen gelassen
    Nun ist die Frage ob es verjährt oder eingestellt worden ist
    Bin mir nicht sicher bezüglich des Fahrverbotes
    Muss ich eine mpu machen bin übrigens aus Österreich
    Bitte um Antworten
    Mfg Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 13:22

      Hallo Daniel,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Becker
    Am 17. Februar 2022 um 13:50

    Hallo ich habe 09.2016 Fahrverbot von 16 Monate bekommen und 3000euro Geld strafe habe ich bezahlt sie verlangen von mir ein MPU zu Kontrolle zu mache 6 mal habe es 3 mal gemacht dann nicht mehr ich bin von Frankreich und fahre auch Auto natürlich mit 0 %Alkohol und Drogen im Blut bin total sauber (nur in Frankeich und andere orte außer in Deutschland nicht ) mir hat Mann gesagter idioten Test ist nur Geld machereich Mus ich den trösten machen als Franzose danke für ruck Meldung PS. Sollte ich mir ein Anwalt nahmen den ich mochte mal wieder Urlaub machen in dem schöne Deutschland

  8. Doreen
    Am 28. Dezember 2021 um 14:38

    Hallo.

    Mein Sohn wurde am 21.04.21 (9 Tage vor Beendigung seiner Probezeit) innerhalb der Ortschaft mit 28 km/h zuviel geblitzt. Am 09.08.21 erhielt er den Bußgeldbescheid, welcher akzeptiert und das Bußgeld bezahlt wurde. Heut am 28.12.21 erhielt er den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde, dass er nun noch ein Aufbauseminar zu absolvieren muss sowie eine Verlängerung der Probezeit erhält. Ist das nach dieser langen Zeit überhaupt noch rechtskräftig? Greift hier eventuell auch die Verjährungsfrist?

    Mit freundlichen Grüßen
    Doreen

  9. Christian
    Am 1. November 2021 um 2:28

    Hallo liebe Redaktion,

    danke für Eure tollen Seiten und die Erklärungen. Eine Rückfrage zu der Vollstreckungsverjährung auf dieser Seite hier:

    Wenn ein Bußgeldbescheid verschickt, angekommen und auch bezahlt wurde, in dem auch die Anordnung eines Fahrverbot angekündigt wurde, dieses aber seitdem nicht weiter verfolgt wurde, dann definiert das Gesetz für dieses FV keine genaue Verjährung, aber es fällt evtl. unter die Vollstreckungsverjährung von drei Jahren?

    Danke im voraus und viele Grüße!

  10. Sini
    Am 8. Mai 2021 um 23:04

    Hallo,

    Ende Januar 2012 verlangte die für mich damals in Fulda (Hessen) zuständige Führerscheinstelle den Einzug meines Führerscheins und erteilte mir ein Fahrverbot im deutschem Strassenverkehr, wegen einer Fahrt unter BTM-Einfluss (Cannabis, Werte im unterem Grenzbereich) von November 2011.
    Da ich aber Anfang Januar 2012 Deutschland verlassen hatte und seit dem auch nicht mehr in Deutschland lebe, verlangte und suchte jedes mal mit einer Personendurchsuchung die Deutsche Polizei von mir den deutschen Führerschein, wenn ich mal in Deustchland als Beifahrer in eine Personen und Fahrzeugkontrolle geraten bin. Den konnte ich ihnen aber nicht erteilen und überstellen, da ich in Bosnien diesen Führerschein gegen den bosnischen austauschen konnte, um in Bosnien ein Fahrzeug anmelden und führen zu können.
    Alle Geldstrafen und Bußgelder, sowie Gerichskosten bezüglich dieser damaligen Fahrt wurden bezahlt, nur den Führerschein hat die Führerscheinstelle nie erhalten und als ich 2016 das letzte mal in Deutschland war, hiess es von den Beamten, ich soll bloß kein Fahrzeug auf deutschen Strassen führen, da ein Fahrverbot besteht, auch wenn ich einen bosnischen Führerschein in der Tasche habe.
    Mein Frage ist jetzt, kann dieses Fahrverbot verjähren, so dass ich eines Tages durch Deutschland problemlos durchfahren kann und wird auch das Verlangen nach der deutschen Fahrerlaubnis irgendwann verjähren, beispielsweise aus den Akten gelöscht ?
    Danke im Voraus!

  11. Bu
    Am 30. April 2021 um 20:06

    Hallo zusammen, ich wurde im November 2020 auf einem E-Scooter mit einem Atemalkoholwert von 0,67‰ angehalten.
    Den Brief habe ich heute 30.04.21 erhalten (Anhörung).
    Ich habe dem Beamten an dem Abend gesagt ich habe vorm losfahren ein Bier getrunken und bin los.

    Der erste puster hatte einen Wert von 0,77‰, daraufhin wurde ich aufs Revier mitgenommen und es kam ein Wert von 0,67‰ bei raus.

    Wie kann ich jetzt Handeln? Lohnt es sich einen Anwalt (keine Rechtsschutz) hinzuzuziehen oder sollte ich unter Angabe der eben aufgeführten Punkte Widerspruch einlegen?

    Danke für euren Rat

  12. Hen
    Am 18. April 2021 um 13:28

    Guten Tag zusammen,

    ich wurde im Jahr 2008 mit 1,3 ProMille angehalten und musste aufgrund dessen, dass ich in der Probezeit war, einen Aufbauseminar ablegen. Darauf habe ich meinen Führerschein wiederbekommen.
    2016 wurde ich erneut mit 0,6 Promille angehalten, wodurch ich eine MPU angeordnet wurde, da ich innerhalb von 10 Jahren zweimal unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt habe. Da ich im Studium war und keine große Notwendigkeit für ein Auto hatte, habe ich mich bis vor kurzem nicht weiter drum gekümmert. Nun bin ich mit meinen Studium fertig und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Ich habe ein erstes Beratungsgespräch für eine MPU gehabt, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass meine erste Tat in 2008 womöglich verjährt ist und aus dem Register erloschen ist. Dies würde heißen, dass die Tat aus 2016 noch aktuell sei und eventuell müsste man dadurch keine MPU ablegen.
    Stimmen Sie dem zu, dass die erste Tat nicht mehr anrechenbar ist und dadurch für die zweite Tat in 2016 grundsätzlich keine MPU angeordnet werden darf.

    Ich erreiche niemanden bei der Zulassungsstelle, deshalb wäre ich Ihnen über eine Rückmeldung sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Hennes

  13. Nicole
    Am 4. März 2021 um 23:39

    Hallo

    Folgendes ich wurde am 14.02.20 angehalten und es wurde ein urintest gemacht der positiv ausfiel. Dann wurde ein bluttest auf der Wache gemacht. Mein Führerschein wurde für 24std eingezogen.
    Nach ablauf der 24std habe ich ihn auf der Wache abgeholt und seid dem ist nichts passiert. Keine Briefe von irgendwem…. wie soll ich mich nun verhalten? Verjährt das irgendwann?

    Gruß

  14. Andre
    Am 10. Februar 2021 um 0:47

    Hallo ,
    Ich bin meinen Führerschein seit 2004 los und haben zwischenzeitlich 2 x die MPU negativ absolviert.
    Letzte April 2020.
    Laut Aussage kann die Akte insoweit der letzten 10 Jahre gelöscht werden. Richtig?
    Ich habe 2009 einen Aufenthalt von 7 Tage
    In einer Klinik wegen Alkohol und Drogen gehabt. Der Aufenthalt galt lediglich dem Gericht um eine Haftstrafe zu umgehen ,leider nicht gelungen.

    Frage ist ; kann ich meinen Führerschein nach die aktuellen 15 Jahre ohne weiteres wieder bekommen oder muss ich nochmal eine Mpu machen nachdem ich eine Löschung beantragt habe ?

    Beste Grüße
    Andre

  15. Mark
    Am 13. November 2020 um 12:55

    Hallo,
    mein bruder ist über die grenze gefahren und war in einem coffeshop.. er wurde an der Grenze angehalten und musste mit zur polizei wache wo ihm blut abgenommen wurde (sein Test vorher war positiv) der arzt kam und hat einige tests mit ihm gemacht, die er ohne Probleme geschafft hat. Die strafe zum Einschmuggeln von btm hat er bekommen (500€), zu dem positiven test ist bis jetzt aber noch nichts gekommen (nach 10 monaten).. meine frage wär ist das jetzt schon verjährt in bezug auf Führerscheinentzug oder mpu (mein bruder war in der probezeit, ist jetzt mittlerweile schon raus , sein blutwer kann auch recht hoch gewesen sein) seid diesem vorfall hat der das zeug nie wieder angerührt
    Mfg

  16. Peter
    Am 6. November 2020 um 20:59

    Hallo,
    Ich bin Anfang August in eine Abstandsmessung auf der Autobahn geraten.Gefahren Geschwindigkeit knapp 140 KM/h,Abstand zum Vordermann circa 40 Meter.Weil vor mir fahrende Fahrzeuge nach erblicken der Kamera auf der Brücke wilde Bremsmanöver vollführten,schmolz mein Abstand erst mal recht flott dahin,so das ich mit circa 15 Meter Abstand unter der Brücke durchfuhr.Ich rechnete schon mit dem Fahrverbot,Punkten und Geldbuße,jedoch kam bis heute noch nichts an Post von der Bußgeldstelle an.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das ich da vergessen wurde?

    Viele Grüsse

  17. Sven
    Am 8. Oktober 2020 um 16:38

    Ich wurde Anfang 2000 mit 1,02 Promille angehalten und verlor meinen Führerschein für 1 Monat. Seitdem bis auf 1 mal geblitzt worden mit 10 Km/h zu schnell keine weiteren Verstöße. September 2020 wurde ich mit 1,0 Promille beim Einparken kontrolliert. Wird dies als Wiederholungstat geahndet nach 20 Jahren?

  18. Ronny
    Am 21. September 2020 um 13:23

    Hallo,
    ich wurde 2006 und 2008 mit dem Fahrrad unter Alkohol angehalten.
    Das Gericht hat mich zu einer Geldstrafe verurteilt, die ich beglichen habe.
    ( ich habe noch nie einen Führerschein zu diesem Zeitpunkt besessen)

    Jetzt lebe ich seit knapp 7 Jahren in der Schweiz und habe hier 2015 meinen Führerschein (legal) gemacht.
    Seit dem fahre ich unfallfrei und habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
    Ich wollte meinen Führerschein in Deutschland anerkennen lassen was.
    Nun erfahre ich das dies nicht möglich ist, da ich eine Untersagung meiner Verwaltungsbehörde habe, das führen von KFZ in der Bundesrepublik Deutschland aller Art untersagt ist.
    Ich habe wohl, mir nicht bewusst, eine MPU Auflage bekommen.
    Gibt es da eine Verjährungsfrist oder was kann ich machen um diesen anerkennen zu lassen.

    Ich gehe von damaligen persönlichen Problemen mit der Behörde in meiner alten Stadt aus.
    sollte ich mich direkt mal an Flensburg wenden da diese die Hauptzentrale ist.

    Ich danke im voraus für Ihre Mühe und hoffe hier weitergeholfen zu werden.

    Beste grüsse
    Ronny

  19. Jupp
    Am 28. Juli 2020 um 17:55

    Guten Tag,
    im Oktober 2018 wurde ich mit dem Fahrad mit letzlich 1,7 Promille im Verkehr (NRW) angetroffen.
    Den Führerschein konnte ich behalten. Im August 2019 erging das Urteil über eine Geldstrafe von 400 Euro.
    Mein Anwalt sagte mir, dass ca. nach 4 Monaten vom Straßenverkehrsamt ein Bescheid zu erwarten sei, der mich zu einer MPU innerhalb von zwei Monaten verdonnert, deren Ausgang dann darüber entscheidet, ob ich den Führerschein abgeben muss oder nicht.
    Somit begab ich mich im Herbst 2019 in einen MPU-Kurs, der fast zu Ende ist, aber wegen Corona seit März unterbrochen ist.
    Der Bescheid der Führerscheinstelle ist immer noch nicht eingetroffen – fast 2 Jahre nach der Tat.
    Ich bin im Verkehr, im zivilen Leben oder sonst irgendwo noch nie mit Alkohol negativ in Erscheining getreten, auch nach der Tat nicht.
    Kann es sein, dass der Bescheid nicht mehr kommt? Hätte ich wegen der verstrichenden Zeit gute Chnacen auf eine Abwendung der MPU?
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße! Jupp

  20. Alina
    Am 11. Juni 2020 um 10:52

    Hallo,

    ich hatte Oktober 2006 einen Autounfall,
    ich saß als Beifahrerin (war im 8. Monat schwanger) der Fahrer hatte einen Sekundenschlaf und ist frontal in ein LKW reingerasst.
    Ich muss sagen der Fahrer war angeschnallt doch ich war es nicht und bin beim Aufprall mit dem Kopf durch die Frontscheibe rausgeflogen.
    Ich wurde später “von Helfenden” bewusstlos im Gebüsch gefunden (bei mir war alles kaputt) ..
    Der Fahrer (mein damaliger Freund) ist noch an Ort und Stelle verstorben – ich wurde bevor noch die Polizei an Unfallort angekommen ist, mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Nach paar Tagen, hab ich erfahren das mir die Polizei den Führerschein entzogen hat, da gedacht wurde das ICH am Steuer saß, weil das Auto auf mich angemeldet war.
    Wie sich später herausstellte hatte der Fahrer kein gültigen Führerschein, aber das war ja zu diesem Zeitpunkt schon egal, da er noch am Unfallort (wie schon oben geschrieben) verstorben ist !!
    Im Juli 2017 gab es ein Gericht da geprüft werden sollte wer die ganzen Kosten (vom Unfall)
    tragen würde.
    Ich selbst war am Gerichtstermin nicht anwesend, nur mein Anwalt.
    An dem Fahrer wurden vom Gurt Abdrücke auf der Brust gefunden. Deswegen wurden später DNA von seiner Jacke (die er beim Unfall anhatte) und dem Gurt (an dem er angeschnallt war) entnommen, danach wurde auch der LKW Fahrer und andere Zeugen befragt die gesehen haben das ER am Steuer saß und nicht Ich. Am Ende wurde dann zu 100% bewiesen das nicht ich,
    sondern mein damaliger Freund am Steuer saß und den Unfall durch den Sekundenschlaf verursacht hat !!
    Der Führerschein wurde mir aber nicht zurück gegeben oder zurückgesendet .
    Ich hatte nach dem Unfall mein ungeborenes verloren und war fast ein ganzes Jahr zur Genesung erst im Krankenhaus danach sofort in Kur – später hatte ich Panik überhaupt mich in ein Auto zu setzen und hab mich um den Führerschein nicht gekümmert, auch der Anwalt hat zum Thema Führerschein gar nichts gesagt, er war nur auf die Entschädigungssumme der Versicherung scharf, die mir später 100.000 auszahlte.
    Ich hatte in der ganzen Zeit wegen dem Unfall mit meiner Gesundheit zu kämpfen (habe gedacht das es das wichtigste war das bewiesen worden ist das nicht ich gefahren bin, alles
    andere würde sich schon ergeben.)
    Doch es war nicht so !!!
    Den Führerschein hab ich immer noch nicht.
    Vor paar Tagen hatte ich die Möglichkeit, ins Fahrerlaubnisregister (Flensburg) einzusehen
    Da stand
    Mitteilungsgrund : Erlöschen einer
    Erlaubniss (09) !!
    Mitteilungsart : Allgemeine Fahrerlaubnis (10)
    Fahrerlaubnis erloschen : 2 Feb. 2007
    Grund der Löschung : – die Zeile war leer

    Was bedeutet : Erlöschen einer Erlaubnis ? Musste das Gericht die KFZ-Behörde nicht informieren, das bewiesen worden ist dass NICHT ich am Steuer saß ?? Und es offensichtlich ein Irrtum war – oder musste ich selber das denen mit dem Ergebnis mitteilen ??
    Der Führerschein mussten Sie mir doch zurückgeben, oder ? Oder meinen die damit das ein neuer Führerschein beantragt werden muss, da der alte erloschen ist ??
    Ich weiß wirklich nicht was ich als nächstes machen muss um Ihn wieder zu kriegen .. Den das war ja offensichtlich ein Fehler !!
    Ich hoffe Sie können mich “wenigstens ein wenig” aufklären .. ich wäre mit jeden Rat von
    Ihnen, sehr zufrieden 😊 ..

    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe !!

    Liebe Grüße,
    Alina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2020 um 16:30

      Hallo Alina,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Nachfrage an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. In Rücksprache mit dieser können Sie ggf. den Irrtum um die fälschlicherweise entzogene Fahrerlaubnis aufklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Joe
    Am 11. März 2020 um 19:15

    Hallo ich musste mein Führerschein 2012 wegen thc konsum abgegeben daher ich in der Ausbildung war war es mir erst möglich 2018 nach screenings, besonderes aufbauseminar, mpu und daher ich so lange nicht gefahren bin auch noch fahrprufung und und Theorie allso das volle Programm bis ich im Dezember 2018 mein Führerschein wieder bekommen habe. Am Samstag wurde ich mit 0,6 promille angehalten und bin noch in der Probezeit was kommt auf mich zu muss ich jetzt noch mal eine Mpu befürchten oder kriege ich in 1 Monat weg + 500€ Strafe und Aufbauseminar??

    Mfg

    Joe

  22. baris
    Am 9. Januar 2020 um 15:47

    Guten Tag,

    am 07.01.2020 erhielt ich ganz seltsame Post.

    Steht folgendes drin:

    Anmahnung des Führerscheins

    das gegen Sie in dem Bußgeldverfahren wegen Ihrer Ordnungswidrigkeit am 21.12.2009 verhängte Fahrverbot von einem Monat ist seit dem 11.10.210 wirksam. Entgegen der Aufforderung im Bußgeldbescheid haben Sie Ihren Führerschein noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben. Wir fordern Sie deshalb auf, uns unverzüglich Ihren Führerschein zu übersenden. Andernfalls muss er beschlagnahmt werden…………………………..

    Wie kann sowas gehen und ist das nicht verjährt ????

  23. mario
    Am 11. Dezember 2019 um 11:57

    Hallo,
    am 16.12.09 musste ich mein Führerschein abgeben.
    GRund war dafür eine straßenkontrolle und ein durch geführter drogentest.
    Der Test fiel Positiv auf Marihuanna und amphetamin aus. beide werte waren unter den grenz werten allerdings war ich noch 11 Tage in der Probezeit.
    Nun meine Frage: Wenn die 10 Jahre rum sind, ist es dann verjährt und ich kann ein neuen Führerschein machen?
    danke. mfg mario

  24. Marco B.
    Am 15. Oktober 2019 um 12:06

    Hallo,
    ich wurde am 03.08.2019 mit 1,6 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Das war das erstemal .

    Bis jetzt habe ich kein Bescheid bekommen.

    Ab wann würde meine vermeindliche Strafe verjähren?

    Danke

  25. Furkan
    Am 12. Juni 2019 um 15:47

    Hallo zusammen ,

    Ich wurde am 11.04.2019 bei einer Polizei Kontrolle mit sorgen erwischt dabei hatte ich zum Glück nichts und meine Frage währe kann so eine Tat verjähren ?

  26. Mareike
    Am 22. Februar 2019 um 19:09

    Hey, ich habe mal eine Frage.
    Ich habe im Oktober 2017 einen Brief bekommen dass ich nicht mehr im Straßenverkehr berechtigt bin ein Fahrzeug zu fahren, da ich ein Blitzer bekommen habe….nun hab ich eine erneute Aufforderung bekommen, den Führerschein abzugeben.
    Wer kann mir sagen, ob und wann es evtl verjährt ist?

  27. Dimitrios
    Am 5. Februar 2019 um 23:55

    hi ich wurde im oktober 2018 angehalten und musste pusten meine bak 1.5 !! bis heute 5 feb 2019 habe ich weder ein busgeldbescheid noch ein anhörungsbogen erhalten ! mit was muss ich rechnen kann das sein das es verjährt wurde ?? mein anwalt kann auch keinen erreichen also staatsanwaltschaft telefonisch nicht und per schreiben auch nicht !!!

  28. Jennifer
    Am 30. November 2018 um 21:27

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin am 08,08.2018 in Köln innerorts mit 96km/h statt 50km/h mobil gelasert worden und auch direkt angehalten worden. Da ich mit einem Firmen Wagen unterwegs war, wurden auch meine Daten aufgenommen.
    Bis heute habe ich keine Post bekommen.

    Nun meine Frage: ist sonit die 3 Monatige Zustellungsfrist „verjährt „ oder habe ich noch was zu erwarten?

    Vielen Dank im Voraus!
    Beste Grüße
    Jennifer

  29. Kevin
    Am 23. November 2018 um 14:20

    Hallo,
    Ich musste 2014 mein Führerschein für 1 Monat abgeben. Weil ich 0.6 Promille hatte.
    Jetzt hatte ich einen Unfall. Es war aber kein anderer beteiligt.

    Bei der Polizei musste ich pusten. Der Wert lag bei 0,19 Promille. Mir wurde gesagt das es auf die Tatzeit zurück gerechnet wird per Blutabnahme. Ist das überhaupt rechtens. Wenn ja könnte ein Wert von 0,7-0,9 Promille kommen.
    Was würde mir in diesem Fall passieren?

  30. Roland
    Am 4. Oktober 2018 um 23:02

    Hallo, ich habe nach einer Alkoholfahrt mit 1,24 Promille und 10 Monaten am 02.2007 einen neuen Fuehrerschein bekommen. Jetzt im September 2018 hatte ich wieder eine Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille. Muß ich mit MPU rechnen. Bzw. ist die erste Straftat nach 10 Jahren verjährt und darf nicht mehr verwendet werden?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.