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Fahrverbot: Wann ein Härtefall vorliegt und was Sie tun können

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Möglichkeiten Sie in einem Härtefall in puncto Fahrverbot haben

Wann handelt es sich bei einem Fahrverbot um einen Härtefall?
Wann handelt es sich bei einem Fahrverbot um einen Härtefall?

Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis gehört das Fahrverbot zu den härtesten Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für auffällig gewordene Kraftfahrer in petto hat.

Gerade, wenn der betroffene Autofahrer aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist, fällt er aus allen Wolken, wenn plötzlich ein Fahrverbot im Raum steht.

Einige würden alles dafür tun, um weiterhin Auto fahren zu dürfen. Doch ist es überhaupt möglich, dass Gerichte von einem Fahrverbot absehen? Wann handelt es sich im Verkehrsrecht beim Fahrverbot um einen Härtefall? Kann ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden?

Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Härtefall beim Fahrverbot

Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?

Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder diesen zur Pflege von Angehörigen benötigen.

Was hat ein Härtefall für Auswirkungen?

Liegt ein Härtefall vor, kann das Fahrverbot ggf. in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.

Wie kann ich einen Härtefall geltend machen?

Dies ist nur im Rahmen einer Verhandlung vor Gericht möglich. Diesbezüglich empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

In einem Härtefall das Fahrverbot umgehen?

In einem sogenannten Härtefall kann das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots absehen. Es gilt dabei, vor Gericht zu beweisen, dass es sich um „unzumutbare Härte“ handelt. Steht beispielsweise die berufliche oder wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel, wäre dies der Fall.

Ohne Rechtsanwalt ist es jedoch kaum möglich, in puncto Fahrverbot auf einen Härtefall zu bestehen und dieses in eine Geldbuße umzuwandeln. Wurde zum ersten Mal ein Fahrverbot gegen Sie als betroffenen Kraftfahrer verhängt, können die Chancen ggf. steigen, dass Ihrem Wunsch nachgekommen wird.

Folgende Punkte können Ihnen jedoch in die Quere kommen, wenn Sie das Fahrverbot wegen einem Härtefall umgehen möchten:

  • Sie haben wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
  • Sie haben sich ein Vergehen mit Alkohol oder Drogen am Steuer zuschulden kommen lassen.
  • Sie haben bereits einige Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto angesammelt.

Was muss sonst beachtet werden?

Um dem Gericht glaubhaft beweisen zu können, dass es sich bei einem Fahrverbot um “unzumutbare Härte” handeln würde, sollten Sie sich in der Regel die Hilfe eines Anwaltes zusichern lassen, um Ihr Recht durchzusetzen.

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, in einem Härtefall das Fahrverbot abzuwenden.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, in einem Härtefall das Fahrverbot abzuwenden.

Einige Gerichte verlangen außerdem eine Aussage bzw. Stellungsnahme vom Arbeitgeber des Verkehrssünders, um einschätzen zu können, dass es sich wirklich um „unzumutbare Härte“ handelt, etwa weil sonst die Kündigung droht.

In folgenden Fällen entschied das zuständige Gericht, von einem Fahrverbot abzusehen:

  • bei einem Selbstständigen, der mit Fahrzeugteilen handelte und aus finanziellen Gründen keinen weiteren Fahrer einstellen konnte.
  • bei einem Geschäftsführer, der jeden Tag ungefähr 500 Kilometer zurücklegen musste, um seinen Geschäften nachzugehen.
  • bei einem Steuerberater, der sich selbstständig gemacht hatte und ohne die auswärtigen Termine bei Mandanten seine Tätigkeit nicht weiter hätte ausüben können.

Fällt die Entscheidung positiv für den betroffenen Kraftfahrer aus und das Fahrverbot wird als Härtefall anerkannt, verläuft es meist so, dass das Bußgeld verdoppelt oder verdreifacht wird.

Das Gericht kann laut Verkehrsrecht zwar von der Entscheidung eines Fahrverbots absehen, die Strafe jedoch nicht gänzlich erlassen. Auch wenn Verkehrsteilnehmer weiterhin Auto fahren dürfen, werden sie wenigstens so wachgerüttelt und müssen für ihre Fehler geradestehen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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