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Knallt die Autotür beim Aussteigen gegen ein anderes Auto, muss der Geschädigte informiert werden.
Besonders auf Supermarktparkplätzen liegen die Parkbuchten sehr eng beieinander. So soll vor allem in Großstädten der begrenzte Parkraum optimal genutzt werden.
Besonders am Samstag, wenn jeder einkaufen möchte, suchen Fahrer oft minutenlang nach einem freien Platz für das Auto.
Haben Sie eine freie Lücke erspäht, geht das große Kurbeln los und das Kfz wird in die enge Parkbucht gequetscht. Meistens stehen die Fahrzeuge allerdings so nah beieinander, dass die Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen wird.
Besonders mit Kindern, die übermütig aus dem Wagen steigen, kann die Tür schnell gegen ein anderes Kfz knallen. Dadurch entstehen vor allem Kratzer und Beulen am eigenen sowie am fremden Auto.
Aber was müssen Sie tun, wenn Sie die Autotür geöffnet und einen Unfall verursacht haben? Wer haftet, wenn die Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen wurde? Welche Versicherung zahlt den Schaden? Mehr lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Welche Versicherung zahlt den Schaden bei einem Kratzer oder einer Beule im Lack?
In einem Urteil vom 20.11.2015 entschied das Landgericht (LG) Saarbrücken [Az. 13 S 117/15], dass das Öffnen der Autotür zur Nutzung des Kfz dazugehört. Geklagt hatte eine Frau, die ihr Auto sie vor dessen Haus abgestellt hat. Als ein weiteres Fahrzeug links neben ihrem Wagen parkte, stieß der Beifahrer beim Aussteigen mit der Autotür gegen ihr Auto.
Das LG Saarbrücken entschied dies allerdings anders. Denn ohne das Ein- und Aussteigen ist die Nutzung eines Fahrzeugs nicht möglich. Dementsprechend muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die Dritten beim Gebrauch eines Kfz entstehen.
Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen: Wenn Fahrerflucht vorliegt
Wenn andere Personen die Autotür öffnen und ein Unfall geschieht, haftet die gegnerische Versicherung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Wenn der Schädiger bekannt ist, kann der Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Aber wie verhält sich dies, wenn durch einen Fahrradunfall die Autotür beschädigt wurde und der Fahrer nicht mehr auffindbar ist? Wer kommt für den Schaden auf, wenn Fahrerflucht begangen wurde?
Grundsätzlich haftet die gegnerische Versicherung nur, wenn der Schädiger nach einer Fahrerflucht ermittelt werden kann. Wird dieser allerdings nicht gefunden, bleiben Geschädigte in der Regel selbst auf ihren Kosten sitzen.
Schützen können Sie sich davor nur, wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung abschließen, die Schäden, die durch unbekannte Dritte entstanden, reguliert.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie mit der Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen sind?
Sollten Sie versehentlich die Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen haben, sollten Sie in jedem Fall für eine angemessene Zeit auf den Fahrer des anderen Fahrzeugs warten. Als Richtwert gilt dabei etwa eine halbe Stunde bis 40 Minuten. Taucht der Fahrer bis dahin nicht auf, sollte die Polizei über den Unfall informiert werden.
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