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Hauptuntersuchung, TÜV, Papiere & Technik

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Während der Corona-Krise den TÜV überziehen: Wird dies weiterhin geahndet oder bestehen Ausnahmeregelungen? Informationen dazu finden Sie unserem Artikel “Wegen Corona den TÜV überziehen? Diese Regelungen gelten derzeit”.

Bußgeldkatalog Fahrzeugpapiere, Hauptuntersuchung, Technik

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
HU über­zogen um folgen­den Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €
...über 8 Mo­nate60 €1
AU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €
...über 8 Mo­nate60 €1
HU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für Fahr­zeuge, für die eine Sicher­heitsprüfung vor­geschrie­ben ist, z.B. LKW):
...bis 2 Mo­nate15 €
...von 2 bis zu 4 Mo­naten25 €
...von 4 bis zu 8 Mo­naten60 €1
...über 8 Mo­nate75 €1
Melde­pflichtige Ände­rungen (neue An­schrift, Halterwechsel, Abmel­dung, Still­legung, Inbetrieb­nahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungs­stelle nicht mit­geteilt
15 €
mit unzu­lässiger Misch­bereifung gefahren15 €
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen30 €
mit Reifen ohne Mindest­profiltiefe von 1,6 mm (EU -Norm seit 01.01.1992) gefahren
60 €1
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen75 €1
verkehrsun­sicheres Fahr­zeug betrieben25 €
Fahrzeug betrie­ben ohne Betriebs­erlaubnis50 €
Fahrzeug mit defektem Aus­puff betrieben20 €
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vor­schriften über Lichter und Leuch­ten verstoßen
20 €
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter­verhältnissen angepasst sind (Winter­reifen)
60 €1
...zusätzlich mit Behin­derung80 €1

Der große Ratgeber zu Fahrzeugpapieren, HU und Technik

Fahrzeugpapiere und Autokennzeichen
Fahrzeugpapiere und Autokennzeichen

Als Fahrzeughalter hat man viele Pflichten zu erfüllen. So muss man sich während der Fahrt nicht nur an das geltende Verkehrsrecht und die StVO halten, sondern man hat auch allerhand „Papier- und Dokumentenkrieg“ zu bewältigen.

Doch was müssen Sie über Fahrzeugpapiere wissen und was ist bei der KFZ-Zulassung zu berücksichtigen? Eine Pflichtveranstaltung ist darüber hinaus die Hauptuntersuchung, aber auch beim Thema Autoreifen gibt es Pflichten und Empfehlungen.

Im folgenden Ratgeber finden Sie nicht nur einen aktuellen Bußgeldkatalog zu den Themenbereichen Papiere, Hauptuntersuchung (HU) und Technik, sondern auch noch viele wichtige Informationen und Tipps zur Bußgeldtabelle oder zum Bußgeldrechner.

FAQ: Hauptuntersuchung (HU)

Was ist der Unterschied zwischen HU und TÜV?

HU ist die Abkürzung für Hauptuntersuchung, die umgangssprachlich auch als „TÜV“ bezeichnet wird, weil der Technische Überwachungsverein die Untersuchung häufig durchführt und dabei Reifen, Bremsen, Auspuff und Co. überprüft.

Wann muss man die Hauptuntersuchung machen?

Motorräder, Pkw sowie Wohnmobile und Lkw, die maximal 3,5 Tonnen wiegen, müssen normalerweise alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Schwerere Lkw, Wohnmobile sowie Busse hingegen müssen alle zwölf Monate vorstellig werden.

Was braucht man zur HU mitzubringen?

Neben dem zu untersuchenden Kfz sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein zur Hauptuntersuchung mitbringen. Sollte das Kfz nicht zugelassen sein, benötigen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief. Wenn Sie Tuning– oder Änderungsmaßnahmen am Kfz vorgenommen haben, sollten Sie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen dabeihaben.

Alles rund um Fahrzeugpapiere

Für den Umgang mit Kraftfahrzeugen müssen Fahrzeughalter einige Dokumente besitzen. Dazu gehört natürlich auch das Kennzeichen, was jedoch fest am Auto angeschraubt ist. Doch welche Papiere/Dokumente werden außerdem für das Fahrzeug benötigt? Welche müssen Sie während der Fahrt mit sich führen? Welche sind dagegen zu Hause am besten aufbewahrt?

Wichtige Dokumente für Fahrzeughalter

Eines der wichtigsten Dokumente für Fahrzeughalter in Deutschland ist die Zulassungsbescheinigung II, die ehemals offiziell als Fahrzeugbrief bezeichnet wurde. Der Fahrzeugbrief lässt sich mit der Geburtsurkunde vergleichen, wobei mit diesem Dokument bei der KFZ-Zulassung ein Fahrzeug auf seinen Eigentümer zugelassen wird, der künftig als Fahrzeughalter in Erscheinung tritt.

Für den eigentlichen Zulassungsvorgang sind aber noch weitere Dokumente erforderlich, die im Augenblick der KFZ-Zulassung bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden müssen. Dazu gehören:

  • gültiges Gutachten einer positiv absolvierten Hauptuntersuchung (HU), die landläufig auch als TÜV bezeichnet wird. Laut StVO müssen Sie das Gutachten der letzten Hauptuntersuchung aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können.
  • Zulassungsbescheinigung II, die früher als Fahrzeugschein bezeichnet wurde. Der Fahrzeugschein dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs.

Wird ein Fahrzeug umgemeldet, wird oft auch noch ein entwerteter Fahrzeugschein bzw. eine Zulassungsbescheinigung I benötigt. Dieser entspricht der ehemaligen Abmeldebescheinigung. Aus diesem Dokument wird der Zeitpunkt ersichtlich, wann das Fahrzeug abgemeldet wurde – beispielsweise nach dem Verkauf eines Autos.

Achten Sie darauf, dass Sie alle wichtigen Dokumente und Papiere rund um Ihr Auto, die Sie nicht während der Fahrt mit sich führen müssen, zu Hause an einem sicheren Ort aufbewahren und stets wissen, wo sich die Papiere befinden.

Welche Papiere müssen Sie während der Fahrt mitführen?

Den Führerschein immer mitführen
Den Führerschein immer mitführen

Als Fahrzeugführer müssen Sie auf Verlangen, z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle bestimmte Dokumente vorzeigen. Dazu zählen:

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • unter Umständen eine Betriebserlaubnis für nachträglich veränderte Fahrzeugteile (vor allem im Tuning-Bereich kommt das oft vor)

Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt immer durch einen kurzen Blick, der bei den meisten ohnehin schon Routine ist, ob Sie Ihren Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben. Wer ohne Führerschein oder Fahrzeugschein erwischt wird, muss laut der Bußgeldtabelle im Bußgeldkatalog bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro bezahlen.

Zudem ist es empfehlenswert, wenn man seinen Personalausweis stets griffbereit hat. Hier gibt es aber keine Vorschrift zur Mitführung, da der Führerschein zur Identitätskontrolle vollkommen ausreicht.

Reicht eine Kopie vom Fahrzeugschein aus?

Eine Kopie vom Fahrzeugschein reicht, wie oftmals fälschlicherweise angenommen und behauptet wird, nicht aus. Viele Autofahrer haben Angst, den Fahrzeugschein zu verlieren und führen daher lieber eine Kopie mit sich im Auto. Doch laut StVO müssen Sie immer den Original-Fahrzeugschein dabei haben.

Selbst eine notariell beglaubigte Fahrzeugschein-Kopie ist laut Verkehrsrecht nicht ausreichend. Es gibt zwar immer wieder Fälle, in denen die Polizei eine Kopie akzeptiert, doch hierbei handelt es sich um Kulanz, die Sie keinesfalls immer erwarten sollten. Wer trotzdem lieber die Kopie verwenden will und bei einer Kontrolle ein drohendes Bußgeld akzeptiert, sollte dann schwarz/weiß statt farbige Kopien nutzen, da man sich bei einer farbigen Kopie schnell im Bereich der Urkundenfälschung bewegt.

Weiterführendes zum Fahrzeugschein

Fahrzeugzulassung: Informationen und Tipps zur KFZ-Zulassung

Bevor Sie sich mit Ihrem neuen Auto, Motorrad oder LKW im Straßenverkehr bewegen dürfen, muss das Fahrzeug angemeldet werden. Hierfür ist in der Regel ein Besuch bei der KFZ-Zulassungsstelle (oder KFZ-Zulassungsbehörde) nötig. Hierbei handelt es sich um die Verkehrsbehörde/das Verkehrsamt, welche für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von PKW, LKW, Motorrädern, Oldtimern und anderen Fahrzeugen zuständig ist. Das Amt stellt die Betriebs- und Fahrerlaubnis von Fahrzeugen aus und ist auch für relevante Dokumente für die KFZ-Zulassung zuständig.

Die KFZ-Zulassung bezeichnet demnach die behördliche Anmeldung eines Kraftfahrzeuges. Erst wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde, dürfen Sie es im öffentlichen Verkehr verwenden. Im Folgenden finden Sie alle Informationen über die KFZ-Zulassung bei Neuanmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.

Meldepflichtige Änderungen nicht mitgeteilt: Welche Strafe?

Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle
Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle

Werden bei der Zulassungsstelle meldepflichtigen Änderungen wie Halterwechsel, neue Anschrift, Inbetriebnahme, Abmeldung, Stilllegung oder Einfuhr nicht mitgeteilt, sieht der Bußgeldkatalog hierfür ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro vor.

KFZ-Zulassung: Checkliste zur Anmeldung

Wer ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnorts anmelden will, benötigt dafür etwas Zeit und natürlich einige Unterlagen.

Folgende Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle benötigen:

gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Kennzeichenschilder (falls das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist)
Nachweis der letzten HU (Hauptuntersuchung)
Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt
Kleingeld bzw. Kredit- oder EC-Karte (für die Bearbeitungsgebühren)
Ggf. Vollmacht und Ausweis des Fahrzeughalters
Problemlose Kfz-Anmeldung dank Checkliste!

Hier finden Sie die Checkliste zur Anmeldung zum kostenlosen Download

Gerne können Sie die Checkliste zur Anmeldung zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

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  • Gut vorbereitet zur Behörde!

Die Anmeldung eines Neuwagens bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle wird vom Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, übernommen. Gilt die KFZ-Zulassung jedoch für einen Gebrauchtwagen, muss die Anmeldung/Ummeldung vom Fahrzeughalter selber übernommen werden. Hierbei ist es empfehlenswert, den Kaufvertrag zur Anmeldung mitzunehmen, da dieser von einigen Ämtern verlangt wird.

Kosten

Meist fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro für die Zulassung eines inländischen Kraftfahrzeuges an. Die Kosten können jedoch nach Zulassungsbezirk und Zulassungsart für das Auto stark variieren. Wer an seinem neuen Fahrzeug ein persönliches Wunschkennzeichen möchte, muss – insofern die Buchstaben- und/oder Nummernkombination noch verfügbar ist – mit 15 Euro Mehrkosten rechnen.

KFZ-Zulassung: Ummeldung

Wenn Sie umziehen, muss das Kraftfahrzeug ebenfalls umgemeldet werden. Hierbei gibt es aber Unterschiede. So kann man zwischen einer KFZ-Ummeldung mit Zulassungsbezirkswechsel und ohne Zulassungsbezirkswechsel unterscheiden.

KFZ ohne Zulassungsbezirkswechsel ummelden

Wird innerhalb eines Zulassungsbezirks umgezogen, wird im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I die Anschriftenänderung vermerkt. Den Änderungseintrag können Sie in den meisten Städten sowohl bei der KFZ-Zulassungsstelle als auch beim jeweiligen Bürgeramt vornehmen lassen. Folgende Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie zur KFZ-Ummeldung ohne Zulassungsbezirkswechsel bei der Zulassungsstelle benötigen:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem HU-Eintrag (also gültigem TÜV)
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Vorlage ist notwendig, um die Anzahl der vorherigen Fahrzeughalter des Fahrzeugs erfassen zu können.
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • zusätzlich bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer) sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigen

Kosten

Für das Eintragen der Anschriftenänderung in die Fahrzeugpapiere innerhalb eines Zulassungsbezirks werden Kosten in Höhe von 20 Euro fällig.

KFZ mit Zulassungsbezirkswechsel ummelden

Wenn es Sie beim Wohnsitzwechsel in einen neuen Landkreis oder eine neue Stadt verschlägt, ändert sich zugleich auch der zuständige Zulassungsbezirk. Ihren Standortwechsel müssen Sie natürlich der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen, damit das Fahrzeug ordnungsgemäß umgemeldet werden kann. Folgende Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie zur KFZ-Ummeldung mit Zulassungsbezirkswechsel bei der Zulassungsstelle benötigen:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der KFZ-Versicherung
  • gültiger Bericht über die letzte HU (Hauptuntersuchung), sofern diese bereits erforderlich war
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • zusätzlich bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer) sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigen
Kfz richtig ummelden: Checkliste

Hier finden Sie die Checkliste zum Ummeldung zum kostenlosen Download

Gerne können Sie die Checkliste fürs Ummelden zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

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Kosten

Für das Ummelden eines Fahrzeugs mit Zulassungsbezirkswechsel werden Gebühren in Höhe von rund 30 Euro berechnet. Die Kosten können jedoch nach Zulassungsbezirk und Zulassungsart für das Auto stark variieren.

KFZ-Abmeldung

Ihr Fahrzeug hat ausgedient oder ist nach einem Unfall schrottreif, dann muss es vor der Entsorgung durch eine KFZ-Abmeldung offiziell stillgelegt werden. Auch wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen oder verschenken, ist die Zulassungsstelle darüber zu informieren, wobei die KFZ-Abmeldung einfacher ist als die Anmeldung.

Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug für maximal sieben Jahre aus dem Betrieb gesetzt, wenn Sie jedoch wissen, dass es auch danach nicht wieder angemeldet werden soll, können Sie das Auto natürlich auch endgültig abmelden und aus dem Verkehr nehmen. Folgende Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie zur KFZ-Abmeldung bei der Zulassungsstelle benötigen:

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Kennzeichenschilder
Bei endgültiger Kfz-Abmeldung: Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
Bei Verkauf: Kopie des Kaufvertrags
Bei Schenkung: Kopie der Schenkungsurkunde
Übergabebestätigung des neuen Kraftfahrzeughalters
So gelingt die Kfz-Abmeldung: Checkliste

Hier finden Sie die Checkliste zur Abmeldung zum kostenlosen Download

Gerne können Sie die Checkliste zur Abmeldung zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

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Die Abmeldung kann in jeder KFZ-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Im Gegensatz zur Anmeldung oder Ummeldung ist eine Vertretungsvollmacht hierfür nicht notwendig.

Die KFZ-Zulassungsstelle setzt nach der KFZ-Abmeldung das zuständige Finanzamt in Kenntnis, so dass keine KFZ-Steuern mehr eingezogen werden. Eventuell zu viel gezahlte KFZ-Steuern werden Ihnen vom Finanzamt erstattet. Die Abmeldung bei der Versicherung obliegt jedoch dem ehemaligen Fahrzeughalter. Dies nicht vergessen.

Kosten

Die Kosten für das Abmelden Ihres Autos belaufen sich zwischen 5 und 25 Euro und hängen von der Art der KFZ Abmeldung sowie des Zulassungsbezirks ab.

Saisonkennzeichen

Saisonales Autokennzeichen
Saisonales Autokennzeichen

Es gibt Fahrzeuge, mit denen man hauptsächlich im Frühling und Sommer unterwegs ist. Dazu zählen typischerweise Motorräder, Cabrios aber auch Oldtimer.

Soll das Gefährt nur für eine bestimmte Zeit benutzt werden, können Sie sich als Fahrzeughalter ein Saisonkennzeichen besorgen. Im Vergleich zum Dauerkennzeichen sind diese nur für einen von Ihnen festgelegten Zeitraum (zwei bis elf Monate) gültig.

Der Zeitraum ist auch auf dem Saisonkennzeichen vermerkt und befindet sich rechts neben dem Ziffernblock, wobei der erste und letzte Monat der Zulassung angegeben werden. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet und unterliegt somit einem Fahrverbot.

Das heißt, es darf weder im öffentlichen Verkehr benutzt noch geparkt werden. Für Saisonfahrzeuge gibt es zudem einen besonderen Versicherungsschutz zu beachten. Spezielle Rabatte werden längst nicht von jeder KFZ-Versicherung angeboten, sodass sich ein Saisonkennzeichen nicht immer lohnt.

Kosten

Die Zulassungsstelle verlangt für Saisonkennzeichen in der Regel eine Gebühr in Höhe von 27 Euro. Die Kosten können allerdings von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle variieren. Darüber hinaus entstehen auch noch Kosten für ein neues Nummernschild mit den Zahlen des zugelassenen Nutzungszeitraums.

Hauptuntersuchung: Informationen und Tipps zum Pflichttermin

Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung, in der sie auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.

Doch was passiert bei der Hauptuntersuchung? Und was ist mit der Abgasuntersuchung? Wann ist die nächste HU fällig und woher weiß ich das? Welche Gebühren werden verlangt, wie können diese im Vorfeld gering gehalten werden und welche Dokumente braucht man beim TÜV? Und womit ist zu rechnen, wenn die Hauptuntersuchung überzogen wurde? Wichtige Fragen rund um das Thema Hauptuntersuchung, die im Folgenden beantwortet werden.

Was ist die Hauptuntersuchung?

Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU), die umgangssprachlich meist auch als TÜV bezeichnet wird, soll vermeiden, dass im deutschen Straßenverkehr Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln teilnehmen. Um das zu gewährleisten, werden alle Fahrzeuge im regelmäßigen Abstand von einer amtlich anerkannten Prüforganisation wie beispielsweise DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, GTÜ, FSP oder KÜS im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft.

Das Bestehen der Überprüfung wird am Fahrzeug mit einer runden Prüfplakette, die am hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht wird, nachgewiesen. Aus dieser geht zudem hervor, wann das Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung gebracht werden muss. Abhängig vom Ausstellungsjahr der Prüfplakette hat diese eine andere Farbe. Als Fahrzeughalter ist man laut Verkehrsrecht verpflichtet, dass das Fahrzeug stets eine gültige Prüfplakette besitzt.

Ist der TÜV überzogen oder abgelaufen, können empfindliche Bußgelder laut Bußgeldkatalog verhängt werden.  Diese wollen wir im Folgenden näher erläutern.

Im Video: Das Wichtigste zur überzogenen HU in nur 3 Minuten

Video: TÜV abgelaufen
Wie lange dürfen Sie den TÜV-Termin überziehen ohne eine Bußgeld zu riskieren?

Was ist die Abgasuntersuchung?

Autoabgase bei der Abgasuntersuchung
Autoabgase bei der Abgasuntersuchung

Die Abgasuntersuchung wird landläufig auch nur mit der Abkürzung AU bezeichnet. Mit dieser wird ermittelt, ob das zu untersuchende Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und entsprechend die Umwelt so gering wie möglich belastet.

Die Abgasuntersuchung wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt und unterliegt somit auch den selben Intervallen zur Prüfung.

Bis Ende 2009 wurde die Abgasuntersuchung getrennt von der Hauptuntersuchung durchgeführt, wobei es für jede bestandene Prüfung eine extra Plakette gab. Für die Abgasuntersuchung war die Plakette eckig, die zudem auf dem vorderen Kennzeichen angebracht wurde, während die Hauptuntersuchung Plakette rund war/ist und wie bereits erwähnt auf dem hinteren Kennzeichen angebracht wird.

Die Abgasuntersuchung ist seit Januar 2010 ein Bestandteil der Hauptuntersuchung, sodass jedes geprüfte und bestandene Fahrzeug nur noch eine Plakette bekommt – und zwar die runde HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Fälligkeiten: Wann muss ich zur Hauptuntersuchung?

Längst nicht jeder Autofahrer weiß, wann das Auto zur nächsten Hauptuntersuchung muss. Den nächsten Termin können Sie jedoch sowohl aus dem Fahrzeugschein als auch von der Prüfplakette auf dem hinteren KFZ-Kennzeichen entnehmen. Am Kennzeichen zeigt die Zahl in der Mitte der Plakette das Jahr für die nächste fällige Hauptuntersuchung an, während die senkrecht darüber stehende Zahl des Zahlenrings für den jeweiligen Monat steht. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die nächste Hauptuntersuchung veranlassen.

Wer die Untersuchung hinauszögert und der TÜV abgelaufen ist, muss laut Bußgeldkatalog und Bußgeldtabelle mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro rechnen. Bei der Fälligkeit gilt grundsätzlich, dass Autos nach der Erstzulassung erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung müssen, danach beträgt das Untersuchungsintervall zwei Jahre.

Die Intervalle sind aber nicht nur vom Alter des Fahrzeugs abhängig, sondern auch vom Fahrzeugtyp und der Fahrzeugnutzung. So müssen beispielsweise Mietwagen und Taxis aufgrund ihrer größeren Beanspruchung bereits alle zwölf Monate zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Bei Motorrädern ist die Hauptuntersuchung im 24-Monatszyklus fällig. Für LKW, Omnibusse und Anhänger gelten dagegen wieder andere Prüfintervalle. Wenn Sie mit diesen Fahrzeugen den TÜV überziehen, kann auch eine Geldbuße fällig werden.

Folgende Übersicht zeigt die fälligen Untersuchungsintervalle (HU Monate) verschiedener Fahrzeuge (hierbei handelt es sich nur um einen Auszug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung):

  • Krafträder: 24 HU Monate
  • Personenkraftwagen mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen für die erste Hauptuntersuchung: 36 HU Monate
  • Personenkraftwagen mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen für die weiteren Hauptuntersuchungen: 24 HU Monate
  • Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen grundsätzlich: 12 HU Monate
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung: 36 HU Monate
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen für die weiteren Hauptuntersuchungen: 24 HU Monate
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen in den ersten 72 Monaten: 24 HU Monate
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen für die weiteren Hauptuntersuchungen: 12 Monate
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen: 12 HU Monate

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

In der Hauptuntersuchung wird Zustand, Funktion sowie die Wirkung und Ausführung der System- und Bauteile des Fahrzeugs genauestens unter die Lupe genommen. Hierbei werden manuelle, elektronische, messtechnische und auch visuelle Prüfungen vollzogen, die grundsätzlich ohne Montagearbeiten erfolgen. Für die HU gibt es gesetzliche Bestimmungen, nach der

  • Lenkanlage
  • Bremsanlage
  • Achsen
  • Räder
  • Reifen
  • Fahrgestell
  • Aufhängungen
  • lichttechnische Einrichtungen
  • Rahmen
  • Aufbau
  • sowie daran befestigte Teile überprüft werden.

Zudem werden auch Sichtverhältnisse, Umweltverträglichkeit und Identifizierbarkeit des Fahrzeugs kontrolliert. Sollten vom Fahrzeughalter Modifikationen an der Ausstattung vorgenommen worden sein, werden diese im Rahmen der Hauptuntersuchung auf ihre Verkehrssicherheit geprüft.

TÜV überzogen: Welche Strafen drohen?

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt und den TÜV-Termin überziehen lässt, riskiert einen Bußgeldbescheid und Bußgelder. Dabei können zudem sogar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sowie Ärger mit der Versicherung drohen.

Ist der TÜV zwei bis vier Monate abgelaufen, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 15 Euro vor, ab vier Monaten werden dann schon 25 Euro fällig. “Plaketten-Muffel”, die ihren TÜV über acht Monate überzogen haben, müssen laut Bußgeldrechner nicht nur mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen, sondern erhalten zudem 1 Punkt. Im Folgenden die Auszüge der Bußgeldtabelle:

Hauptuntersuchung überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum:

  • von 2 bis zu 4 Monaten: 15 Euro Bußgeld
  • von 4 bis zu 8 Monaten: 25 Euro Bußgeld
  • über 8 Monate: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Sicherheitsuntersuchung überzogen (LKW und Busse) um folgenden Zeitraum:

  • bis zu 2 Monate: 15 Euro Bußgeld
  • von 2 bis zu 4 Monaten: 25 Euro Bußgeld
  • von 4 bis 8 Monaten: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • über 8 Monate: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Bei einer Überziehung der Hauptuntersuchung können dem Fahrzeughalter aber noch weitere Konsequenzen außer einem Bußgeld und Punkte drohen. Ist der TÜV abgelaufen, kann sogar der Versicherungsschutz der Haftpflicht entfallen. Bei grober Fahrlässigkeit steht es dem Versicherer zu, die Leistungen im Schadensfall zu kürzen. Ein Fahrverbot wird hier jedoch in keinem Fall erteilt.

Seit Juli 2012 ist bei der Hauptuntersuchung die Rückdatierung entfallen. Das heißt, dass die geprüften Fahrzeuge eine Plakette erhalten, die ab dem Zeitpunkt der Hauptuntersuchung gültig ist. Ist der Fahrzeughalter mit der Hauptuntersuchung aber mehr als zwei Monate im Verzug, wird die Untersuchung teurer und auf die regulären Prüfungsgebühren wird ein Aufschlag von 20 Prozent erhoben. Dafür wird die Plakette aber nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert, sondern sie hat eine Gültigkeit für die volle Frist.

Gebühren: Was kostet die Hauptuntersuchung?

Im regelmäßigen Abstand (alle zwei Jahre bei Gebrauchtwagen, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahre) laden TÜV, DEKRA und Co. zur Hauptuntersuchung. Doch welche Kosten fallen für Fahrzeughalter an? Da die Zeit des TÜV-Monopols lange vorbei ist, können Sie Ihren Wagen auch von deren Prüforganisationen wie DEKRA, KÜS oder GtÜ untersuchen lassen, wobei die Tarife unterschiedlich sind.

Ein Vergleich der aktuellen Gebühren für die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung lohnt sich auf jeden Fall. Im Folgenden finden Sie die Preise (Stand: März 2013) verschiedener Prüforganisationen in verschiedenen Bundesländern für einen PKW:

  • TÜV Nord (Bundesland: Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen): 87,45 Euro für Hauptuntersuchung
  • TÜV Hanse (Bundesland: Hamburg): 83,50 Euro für Hauptuntersuchung
  • TÜV Hessen (Bundesland: Hessen): 85,00 Euro für Hauptuntersuchung
  • TÜV Rheinland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz): 90 Euro für Hauptuntersuchung
  • TÜV Süd (Bundesland: Sachsen): 88 Euro für Hauptuntersuchung
  • TÜV Süd (Bundesland: Baden-Württemberg und Bayern) 87,50 Euro für Hauptuntersuchung
  • TÜV Thüringen (Bundesland: Berlin und Thüringen): 77 Euro für Hauptuntersuchung
  • KÜS (alle Bundesländer): 75,00 bis 86,00 Euro für Hauptuntersuchung
  • DEKRA (alle Bundesländer): 77,00 bis 99,00 Euro für Hauptuntersuchung
  • GTÜ (alle Bundesländer): 81,00 bis 86,00 Euro für Hauptuntersuchung

Tipps: Fahrzeug richtig auf Hauptuntersuchung vorbereiten

Damit die Hauptuntersuchung nicht zu einer Kostenfalle wird, ist jeder Fahrzeughalter gut beraten, sein Fahrzeug vor dem Termin ein bisschen vorzubereiten. So wird das Auto die HU-Hürde meist ohne Probleme meistern und zudem sparen Sie sich vermeintliche Kosten für eine Nachprüfung.

  • Fahrzeug gründlich reinigen.
  • Achten Sie bei einer mechanischen Handbremse auf einen kurzen Hebelweg.
  • Messen Sie die Reifenprofiltiefe: die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimeter, zudem müssen die Reifen mit ihren Größen in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sein.
  • Prüfen Sie die Beleuchtung am Fahrzeug: Am besten einen Rundgang machen und kontrollieren, ob alle Scheinwerfer, Bremslichter, Blinker etc. funktionieren.
  • Prüfen Sie die Frontscheibe: Befinden sich Steinschläge im Sichtfeld des Fahrers, lassen Sie die Scheibe reparieren oder austauschen.
  • Prüfen Sie die Funktion der Warnleuchten von Abgaskontrolle und ABS.
  • Prüfen Sie die Flüssigkeitsstände: Fehlt beispielsweise Bremsflüssigkeit im Behälter, kann das ein Hinweis für TÜV-relevante Schäden sein.
  • Denken Sie an die nötigen Papiere: Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teilegutachten sind bei der Hauptuntersuchung vorzulegen. Ggf. muss auch die AU-Prüfbescheinigung vorgelegt werden.
TÜV-Checkliste

Hier finden Sie die TÜV-Checkliste zum kostenlosen Download

Gerne können Sie diese TÜV-Checkliste zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

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Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung

Besuch bei der Autowerkstatt zur Überprüfung des Autos
Besuch bei der Autowerkstatt zur Überprüfung des Autos

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung zwar ein verbindlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung, sie kann aber auch von einer anerkannten Werkstatt durchgeführt werden. Liegt hierfür ein gültiger Nachweis vor, wird die Prüforganisation die Hauptuntersuchung ohne Abgasuntersuchung durchführen.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Termin mit der Autowerkstatt des Vertrauens vereinbaren und sein Fahrzeug für die Hauptuntersuchung tauglich machen lassen. Viele Werkstätten bieten hierfür ein Komplettpaket an, bei dem alle zu bemängelnden Schäden beseitigt werden und die HU-Plakette nach entsprechender Prüfung erteilt wird.

Das hat den Vorteil, dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und die Arbeit vertrauensvoll in die Hände der Mechaniker geben. Doch dabei sollten Sie im Vorfeld klären, dass man Sie im Falle größerer und kostspieligerer Reparaturen vorab kontaktiert. Sonst kann die Rechnung unerwartet hoch ausfallen.

Welche Dokumente müssen zur Hauptuntersuchung mitgebracht werden?

Für die Durchführung der Hauptuntersuchung wird der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Für abgemeldete Fahrzeuge ist der Fahrzeugbrief erforderlich. Muss das Fahrzeug zur Nachuntersuchung, müssen Sie zudem den Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU mitbringen. Eventuell müssen auch Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen (beispielsweise für Tieferlegungsfedern, Sonderräder, Zubehör-Lenkräder) eingereicht werden, insofern diese nicht schon in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden.

Die Hauptuntersuchung nicht bestanden

Es kommt gar nicht so selten vor, dass ein Fahrzeug zunächst die TÜV nicht besteht. Ein Drittel aller Fahrzeuge muss in die Nachuntersuchung. Dort erhält es die Chance, doch noch eine gültige TÜV-Plakette zu erhalten – natürlich nur, wenn es dann den hohen Verkehrssicherheits-Standards gerecht werden kann.

Innerhalb einer Frist von einem Monat müssen Sie Ihr Fahrzeug erneut bei der Werkstatt zur Überprüfung geben. Innerhalb dieser Frist sollen Sie gemäß des erhaltenen Mängelgutachtens sämtliche Mängel und Schäden ausbessern lassen. Schaffen Sie es nicht, das Auto innerhalb der Frist erneut zur Inspektion zu bringen, verfällt die vorherige Hauptuntersuchung.

Diese muss dann nochmal abgeschlossen werden, und dies ist mit höheren Kosten verbunden. Die Nachuntersuchung ist jedoch deutlich günstiger als die Hauptuntersuchung. Sie können mit einer Gebühr von ungefähr 20 Euro rechnen. Auch wenn Sie die erste Nachuntersuchung nicht bestanden haben, ist nicht alles verloren: Sie können noch eine weitere Inspektion besuchen.

Keine Prüfplakette ausgestellt wird z.B. wenn

  • das Profil der Reifen abgefahren ist
  • die Bremse einseitig abgenutzt ist
  • starker Rost wichtige Fahrzeugteile beschädigt hat

Ob zur ersten oder zur zweiten Nachinspektion: neben den üblichen Unterlagen wie der Zulassungsbescheinigung müssen Sie hier das Mängelgutachten vorweisen. Dieses erhalten Sie direkt nach der Hauptuntersuchung in der Werkstatt ausgehändigt.

Die TÜV-Plakette kann auch vollständig entzogen werden

Es passiert nur äußerst selten, dass eine Prüfplakette entzogen wird. Dann ist keine Nachuntersuchung möglich und das Auto darf nicht mehr in Betrieb genommen werden. Wenn das Auto die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, informiert die Werkstatt die Zulassungsbehörde und entfernt die Prüfplakette vom Auto. Dies geschieht, wenn beispielsweise die Bremse defekt ist. Nur etwa 0,1 Prozent aller geprüften Fahrzeugen werden sofort aus dem Verkehr gezogen, so steht es im aktuellen TÜV-Report 2015.

Der Inhalt vom Mängelgutachten

Die Mängelliste dient in erster Linie dem Kfz-Fahrer zur Behebung der Schäden an seinem Fahrzeug. Er sollte es den zuständigem Reparaturdienstleister zeigen und mit ihm besprechen, welche Kosten die notwendigen Reparaturen haben werden, um hier vor bösen Überraschungen hinsichtlich hoher Preise geschützt zu sein. Wer sich die Reparatur selbst zutraut, findet auf dem Mängelgutachten sämtliche Baustellen an seinem Auto. Bei Fragen bezüglich der Reparatur können Sie direkt in der Werkstatt nachfragen, falls Unklarheiten bestehen. Dann wird man Sie diesbezüglich beraten.

Mängelliste trotz TÜV-Plakette

Auch wenn Ihr Fahrzeug eine Prüfplakette ausgehändigt bekommt, kann zusätzlich eine Mängelliste für Sie bereitliegen. Denn in der Mängelklasse „geringe Mängel“ gibt es die ersehnte Prüfplakette, obwohl kleinere Mängel bestehen. Diese sind für die Verkehrssicherheit weniger ausschlaggebend; so fällt in diese Mängelklasse ein zerkratzter Spiegel.

Als Kfz-Halter sind Sie dann verpflichtet, die Mängelliste abzuarbeiten und die Mängel zu beseitigen. Da Mängel dieser Art nur sehr geringfügig sind, lassen sie sich in der Regel schnell und unkompliziert beheben, oft ist dazu nicht einmal der Besuch in einer Werkstatt notwendig. Sie erhalten die Mängelliste im Zuge des Prüfberichts nach der Hauptuntersuchung.

Muss ich nach einem Unfall zum TÜV?

Bei einem Neuwagen lohnt sich Vollkasko oft
Bei einem Neuwagen lohnt sich Vollkasko oft

Wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, sollten Sie es in Betracht ziehen, auch einmal außerplanmäßig die Werkstatt aufzusuchen, damit dem Auto dort Verkehrssicherheit bescheinigt wird. Es ist dabei nicht notwendig, eine weitere HU vornehmen zu lassen.

Als Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass durch den Betrieb Ihres Kfz niemand zu Schaden kommt. Auch wenn nach einem Unfall keine offensichtlichen Schäden am Auto mehr bestehen, können z.B. bei einem Aufprallunfall auch wichtige Teile des Autos unbemerkt beschädigt oder aus ihrer Halterung geschleudert worden sein.

Um daraus resultierende Folgeunfälle zu vermeiden, kann eine Inspektion in der Werkstatt sinnvoll sein. Die TÜV-Plakette wird in diesem Fall aber nicht geändert – unabhängig von Ihrem Inspektionsbesuch in der Werkstatt ist zu gegebener Zeit wieder eine HU fällig.

Zusätzlich gilt der Grundsatz, vier Augen sehen mehr als zwei. Nach einer Reparatur aufgrund eines Unfalls sollten Sie daher in Erwägung ziehen, Ihr Auto in einer anderen Werkstatt ein weiteres Mal inspizieren zu lassen, um womöglich weitere schadhafte Teile ausfindig zu machen.

 Schadensgutachten in der Kfz-Werkstatt anfertigen lassen

Unabhängig davon, brauchen Sie nach einem Unfall häufig ein Schadensgutachten, was einen Besuch in der Werkstatt Ihres Vertrauens notwendig macht. Dieses soll klären, wer der Unfallverursacher war oder den Versicherern Hinweise über die Höhe des Schadens liefern. Dieses Unfallgutachten können Sie nicht nur in TÜV-Werkstätten bekommen, sondern auch andere Werkstätten. Fragen Sie dort im Zweifelsfall nach, ob die Angestellten geprüfte Sachverständige sind.

Die Kosten für ein Schadensgutachten unterscheiden sich je nach Modell und Schaden. Meist werden mehrere hundert Euro fällig. Diese Kosten übernimmt aber die Kfz-Versicherung. Falls Sie sich beim Abschluss Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung dafür entschieden haben, eine Werkstattbindung einzugehen, müssen Sie auch diese besuchen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner Hauptuntersuchung, Papiere und Technik

74 Kommentare

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  1. Carolin J.
    Am 13. Februar 2020 um 14:46

    Hallo,
    konnte gestern bei einer allgmeinen Verkehrskontrolle die ABE für das nachträglich eingebaute Fahrwerk nicht vorzeigen. Gibts es, hab es aber auf die Schnelle nicht gefunden, lediglich das Teilegutachten.
    Habe ein Verwarngeld in Höhe von 50€ und eine Mängelkarte kassiert.
    Außerdem die Aussage, dass ich die 50€ entweder direkt bezahlen kann oder das Auto andernfalls stehen bleibt.
    War das gerechtfertigt?

  2. Antonia B.
    Am 16. Januar 2020 um 13:23

    – gibt es für HU und AU getrennt Bußgelder oder einen Punkt, wenn beides gleichzeitig überzogen ist, – Es wären dann ja ggf. 60 € und ein Punkt, oder gibt es dann die doppelte Strafe, 120€ und zwei Punkte.
    – oder muß man der Regel folgen, es wird nur einmal für ein gleichartiges Vergehen abgestraft, weil ja beides nur zusammen geprüft wird (und es es ja auch so praktiziert wird bei der HU – nur ein Pickerl.) und wie bei den abgefahrenen 4 Reifen eben.?
    Danke für die Antwort im Voraus.

  3. Michael
    Am 23. Juli 2019 um 17:54

    Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII (PKW) keine
    Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin
    (04 I 2019) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.
    § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

    HU wäre im April fällig gewesen. Vorgeführt habe ich im Juni und somit rechtzeitig. Leider ohne Plakette wieder gefahren. Die gab´s am 01.07.
    Meinen Einwand, der Wagen sei rechtzeitig vorgeführt worden, lässt man nicht gelten.

  4. Jan
    Am 18. Dezember 2018 um 15:08

    Mein Termin für die HU war schon im Januar 18, habe es einfach vergessen. Also bin ich aktuell 11 Monate im Verzug! Jetzt hat mir eine Politesse beim Parken ein Knöllchen wegen der überschreitung des TÜV-Termins an den Scheibenwischer gesteckt. Bußgeld: 25€. Als ich jetzt nachgeschaut habe, musste ich feststellen das eine Überschreitung von mehr als acht Monaten (wie bei mir der Fall) 60€ und ein Punkt kostet.
    Wie ist das jetzt zu erklären?
    Hatte die Politesse einfach keine Ahnung und ich Glück gehabt?
    Oder kann das Bußgeld von 60€ plus Punkt nur von der Polizei ausgesprochen werden wenn ich in eine Kontrolle gerate?

  5. Katharina
    Am 14. September 2018 um 11:15

    Hallo,
    ich kam in eine Verkehrskontrolle und hatte die aktuellen Versicherungspapiere meines PKWs nicht dabei obwohl das Auto versichert ist.

    Mit welchem Bußgeldbescheid muss ich rechnen?

  6. Heiner
    Am 28. Januar 2018 um 17:43

    Hallo,
    War letztes Jahr im August mit meinem Caravan unterweg und bin seitdem nicht mehr gefahren.Da ich ein Saisonkennzeichen ( 4-10 ) habe kann ich ja erst im April vorfahren. Brauche ich eine Bescheinigung vom TÜV,DEKRA etc.,das es sich
    um eine Fahrt zur HU handelt falls ich in eine Polizeikontrolle komme ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:15

      Hallo Heiner,

      liegt der Termin für die HU außerhalb der Saison, muss ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen im ersten Monat nach der Betriebspause zur HU.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Alex
    Am 24. Januar 2018 um 11:10

    Hallo Zusammen,

    ich habe meine HU verschwitzt und wurde dann Gestern Abend angehalten. Ablauf war 08/2017. Die Polizeibeamten haben mir eine ”Mängelkarte”, die ich beim Tüv ausfüllen und dann an die Zulassungsstelle schicken muss, gegeben. Mir wurde gesagt es wird 60€ + Verwaltungsgebühr kosten und einen Punkt in Flensburg mitsichziehen.

    Allerdings bin ich ja 4-8 Monate drüber, wären dann nicht 25€ rechtmäßig?

    Fahrzeug war ein stinknormaler PKW.

    LG Alex

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:43

      Hallo Alex,

      am besten warten Sie den Bußgeldbescheid ab, der die tatsächlich zu zahlende Summe enthält.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. André
    Am 13. November 2017 um 17:29

    Hallo,

    Ich muss nochmals nachfragen, weil ich mit dem Begriff nicht klarkomme.
    Meine Hauptuntersuchung ist fällig 11/17 nun möchte ich die Regelung ausnutzen und erst im Januar zur Hauptuntersuchung gehen. Muss ich dann da die 15 Euro Strafe schon zahlen?? Denn der Januar da bin ich erst im 2. Monat oder wird das ab November gerechnet??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:50

      Hallo André,

      grundsätzlich sollte die HU nicht hinausgezögert werden.

      In der Regel sollte ab Tag der fälligen HU gerechnet werden; das bedeutet, dass Sie Mitte Januar im 2. Monat sind und somit die festgesetzten 15 Euro zahlen müssten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Basti
    Am 6. Oktober 2017 um 20:34

    Hallo,

    Mit was muss ich rechnen, wenn der Auspuff meines Motorrads zu laut ist (DB-Killer entfernt)?

    Frage wurde schon beantwortet (10€ Lärmbelästigung und ggf. 50€ Fahren ohne Betriebserlaubnis)

    Nun frage ich mich, ob ich weiter fahren darf und mein Fahrzeug mit entsprechender Änderung vorführen muss, oder ob mir sogar die Weiterfahrt untersagt werden kann.

    Hat dieses Vergehen Auswirkungen auf die Probezeit?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:03

      Hallo Basti,

      bei beiden Ordnungswidrigkeiten handelt es sich weder um einen A- noch um einen B-Verstoß. Auswirkungen auf die Probezeit sollten deshalb nicht zu erwarten sein. Die weiteren Punkte liegen im Ermessen der Polizeibeamten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Markus
    Am 4. August 2017 um 13:28

    Hallo meine Frage wäre, wenn ich mit meiner 125er ohne DB-Killer in der Probezeit fahren würde welche Strafe hätte ich zu erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 11:56

      Hallo Markus,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 10 Euro wegen unnötigem Lärmausstoß und ggf. mit einem Bußgeld von 50 Euro wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Wolfgang
    Am 15. Mai 2017 um 20:19

    ich habe auch das Problem Bußgeld 15,- € wegen abgelaufener HU, Fälligkeit war Febr. 2017, vorstellig bei der DEKRA war ich am 19.04.2017, festgestellte Mängel sind bis 19.05.2017 abzustellen. HU-Untersuchungsbericht vom 19.4.17 habe ich den Beamten vorgelegt.
    Ist das Bußgeld gerechtfertigt?
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:31

      Hallo Wolfgang,

      haben Sie die HU um zwei bis vier Monate überzogen, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Für weitere Informationen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Christoph B.
    Am 20. Februar 2017 um 0:58

    Hallo,

    Ich habe mein Motorrad wegen eines Defektes seit knapp 2 Jahren in meinem Garten abgestellt. Das Motorrad hat Saisonkennzeichen und ist noch angemeldet. Das Grundstück ist eingezäunt, jedoch steht das Zufahrtstor wegen meines PKW Parkplatzes immer offen.
    Kürzlich fuhr eine Polizeistreife in meinen Garten und monierte bei meinem Motorrad die seit vielen, vielen Monaten abgelaufene HU, mit der Androhung eines Bußgeldes/Punktes.
    Die Diskussion zwischen Polizei und mir ging dann um die Frage, ob die Polizei ein auf meinem Privatgrundstück abgestelltes Fahrzeug wegen einer abgelaufenen HU oder anderer Mängel verwarnen darf.

    Wie beurteilen Sie diese Situation?

    Vielen Dank!
    PS: Die Polizisten verzichteten auf eine Verwarnung, nachdem ich das Kennzeichen abmontiert hatte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 10:00

      Hallo Christoph,

      da das Fahrzeug noch angemeldet war, bestand die Gefahr, dass es noch trotz abgelaufener HU bewegt wird. Laut Angaben des Auto Club Europa (ACE) darf die Polizei auch Fahrzeuge kontrollieren, die in Privatwegen oder auf Garagenzufahrten stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Rollo
    Am 5. Februar 2017 um 12:02

    Hallo habe eine Frage,
    Mein Motorrad hätte im Okt 2016 zur HU gemusst, jedoch wegen schlechten Wetters usw. nicht geschafft. Wenn ich jetzt im März 2017 zum TÜV fahre und mich keiner anhält, habe ich doch Glück gehabt, oder? Und ich muss nichts bezahlen, oder treibt der TÜV die Bußgelder auch ein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 14:08

      Hallo,

      der TÜV treibt keine entsprechenden Bußgelder ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Janis
    Am 23. Dezember 2016 um 11:13

    Hallo, kurze Frage. Wo liegt die Grenze bei den 4 Monaten? Einmal sind es 15€ bei dem anderen dann 25€? Gibt es dazu eine Erklärung?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 10:59

      Hallo Janis,

      die 15 Euro Bußgeld fallen in der Regel bis zu dem Zeitpunkt an, an dem der dritte Monat abgeschlossen ist, daher der Wortlaut “bis zu vier Monaten”. Die 25 Euro Bußgeld werden üblicherweise dann fällig, wenn der vierte Monat begonnen hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. ocram
    Am 2. August 2016 um 21:15

    Ist der Bußgeldkatalog noch aktuell zwecks(HU überziehen)? und zählt dieses auch für PKW`s mit LKW Zulassung diese müssen ja schließlich nicht zur Sicherheitsprüfung

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:26

      Hallo ocram,

      der Bußgeldkatalog des KBA wird immer überarbeitet und aktualisiert. Dieser ist demnach auf dem neuesten Stand.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • ocram
        Am 4. August 2016 um 17:24

        habe meinen PKW mit LKW Zulassung um 5 Monate TÜV überzogen was erwartet mich? dieser muss keine Sicherheitsprüfung absolvieren

        • bussgeldkatalog.org
          Am 8. August 2016 um 8:39

          Hallo Ocram,
          in der Regel wird hier ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Conny
    Am 3. Juni 2016 um 18:18

    der Tüv bei einem 23 Jahre alten Fahrzeug ist seit 3 Tagen abgelaufen. Der neue Werkstatttermin ist erst in einer Woche. Was passiert, wenn ich in der Zwischenzeit kontrolliert werde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 9:32

      Hallo Conny,

      in diesem Fall erwartet Sie ein Bußgeld von 15 Euro. Außerdem gilt: Je mehr Zeit vergeht, desto höher fällt der zu zahlende Strafbetrag aus. Während der Fahrt zur Werkstatt darf Ihnen aber kein Bußgeld auferlegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Hans
    Am 25. Mai 2016 um 11:25

    Hallo!
    ich habe einen Strafzettel für Parken ohne gültige HU (11/15) erhalten. Welche Strafe erwartet mich? Habe auf einer anderen Seite 60 Euro und 1 Punkt gelesen, nach dieser Liste wären es jedoch “nur” 25 Euro. Welche Angabe ist korrekt?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:11

      Hallo Hans,

      sofern es sich um einen Pkw handelt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Bei Lkw wären ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Frank M.
    Am 26. April 2016 um 18:12

    Hallo,
    ich fahre ein Wohnmobil bis 3,5t mit Saisonkennzeichen von 4-10.
    Der TÜV/ASU waren im September 2015 abgelaufen. Wenn ich jetzt
    in einer Verkehrskontrolle überprüft werde, zählen dann die “Ruhe-
    monate” mit zur Fristüberschreitung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:37

      Hallo Frank,

      ja, auch die Ruhemonate werden mitgezählt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. willy
    Am 30. März 2016 um 9:00

    Hallo
    Ist das der neuste Stand oder hat sich was geändert,habe gehört das Überziehen der Hu undAu soll jetzt 80 euro und ein Punkt kosten,und zwar gleich für den ersten Monat.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:40

      Hallo Willy,

      uns ist keine neue Regelung bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Shohel
    Am 29. Februar 2016 um 9:23

    Servus, der TÜV bei meiner Ninja ist seit Sept.15 abgelaufen.Bin auch noch in der Probezeit. Welche Strafe würde mich erwarten,wenn ich jetzt in der Saison (im März nur) trotzdem fahren würde ?
    Danke im Voraus
    :)
    Shohel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 10:15

      Hallo Shohel,

      vier bis acht Monate sind 25 Euro Bußgeld. Über acht Monate sind 60 Euro und ein Punkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. kevin
    Am 21. Februar 2016 um 20:19

    Hallo fahre jetzt 1 jahr ohne tüv , bin in der proebezeit welche kosten kommen auf mich zu und wieviel punkte? kriege ich den führerschein entzogen ?
    wäre um eine schnelle antwort dankbar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 10:30

      Hallo Kevin,

      über 8 Monate Überziehung kann ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Marco
    Am 3. Februar 2016 um 9:21

    Häufig sieht man, dass die 3. Bremsleuchte mit einer Art Schablone abgeklebt wurde, so dass beim bremsen ein Wort zu lesen ist. Ist sicherlich nicht zulässig. Womit würde das geahndet werden? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 12:21

      Hallo Marco,
      laut Bußgeldkatalog muss mit einer Strafe von 20 Euro gerechnet werden, wenn die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt oder verschmutzt waren. Zum Thema Versicherungsschutz würden wir Ihnen empfehlen, sich an die Versicherung direkt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. mopedfahrer123
    Am 11. November 2015 um 17:04

    Können Sie mir sagen, ob das Fahren mit (1 Monat) überzogener HU ein A oder B verstoß während der Probezeit ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 11:03

      Hallo Mopedfahrer,

      gemäß Bußgeldkatalog 2015 handelt es sich um einen B-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Georg B.
    Am 15. September 2015 um 16:31

    Hallo,

    mein PKW müsste jetzt im September 2015 wieder zur HU+AU.
    Ab wann habe ich denn jetzt um 2 Monate überzogen (ab 01.11. oder erst ab 01.12.) ?

    Vielen Dank
    Grüße
    Georg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2015 um 11:24

      Hallo Georg,

      Sie haben bis zum einschließlich 30. September Zeit, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Also haben Sie bereits ab dem 1. Oktober den Termin überzogen. Das Bußgeld kann ab dem 1. Dezember drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Kevin F.
    Am 3. August 2015 um 22:56

    Habe vor etwa 2 Jahren bei mir Xenon nachgerüstet. Allerdings waren diese nicht eingetragen.
    Ich habe 165,50€ und 3 Punkte bekommen.
    Was wäre, wenn ich erneut Xenon einbaue und ich wieder angehalten werde?
    Wieder die selbe Strafe? Weil laut bußgeldkatalog erlischt ja nur die Betriebsergebnis und dies wären dann ‘nur’ 50€.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. August 2015 um 9:38

      Hallo Kevin,

      in der Regel wird hierfür ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Die Behörden können das Bußgeld aber erhöhen, sofern die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Kerstin H.
    Am 12. Juni 2015 um 10:20

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, indem mir vorgeworfen wird, dass ich als Halter meines Pkw die HU von mehr als 8 Monaten versäumt habe.

    Bußgeldbescheid: 75,00 Euro und 1 Punkt

    Nach Ihren Auskünften wäre das aber nur 60 Euro und 1 Punkt. Welche Aussage ist jetzt richtig?

    Viele Grüße

    Kerstin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 9:02

      Hallo Kerstin,

      75 Euro beträgt das Bußgeld für Fahrzeuge, die eine Sicherheitsprüfung erfordern. Sonst sind es nur 60 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Philip
    Am 5. Juni 2015 um 0:13

    Guten Abend,
    wollte an meine R6 Angel Eyes drauf machen.
    Was würde ich für eine Strafe bekommen wenn ich angehalten werde ?

    Mit freundlichem Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 10:30

      Hallo Philip,

      in diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis, denn das Montageteil ist wohl nicht für Ihr Fahrzeug zugelassen.
      Dann fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Pascal
    Am 21. Mai 2015 um 10:48

    Mein TÜV ist bereits seit 2 Monaten abgelaufen und ich musste bereits 15,00 Euro bezahlen. Ich habe nun einen Termin in der Werkstatt + TÜV-Abnahme in 3 Wochen. Was ist, wenn ich in der Zwischenzeit nochmals angehalten werde; muss ich dann nochmal 15,00 Euro bezahlen?

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 9:52

      Hallo Pascal,

      möglicherweise tatsächlich; sofern Sie eine Terminbestätigung von der TÜV-Werkstatt erhalten haben, können Sie diese aber vorzeigen, dann sieht man eventuell von einem erneuten Bußgeld ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Rene
    Am 20. Mai 2015 um 21:39

    Welche Strafe wird fällig bei einer noch nicht eingetragenen (Sport)Fahrwerk – Rad/Reifenkombination?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 9:52

      Hallo Rene,

      die Betriebserlaubnis erlischt in einem solchen Fall. Dann ist ein Bußgeld von 50 Euro die Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Sandra
    Am 29. April 2015 um 19:24

    Hallo zusammen,

    mein TÜV ist seit 10/2014 abgelaufen.Habe einen Tag vor dem Verkauf ein “Knöllchen” dank eines “netten neuen Nachbarn” erhalten (Auto ist/war noch angemeldet aber eben abgelaufener TÜV und steht/stand wegen Defekt in einer Seitenstraße). Welches Bußgeld erwartet mich? “Nur” die 25 Euro für die HU oder kommen da noch die 25 Euro für die AU dazu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2015 um 10:10

      Hallo Sandra,

      seit einigen Jahren sind HU und AU in einer Untersuchung zusammengesfasst. Es sollte also bei dem bereits verhängtem Bußgeld bleiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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